Re: Zu deiner Frage bezuegl. Flugstornierung eines TK Tickets

Hier handelt es sich nicht um eine Stornierung, sondern wegen des Erdbebens in Nepal greifen die §§ 651c und 651e BGB. Der Vertrag ist kostenlos kuendbar. Auf irgendwelche Buchungsklassen kommt es in so einem Fall nicht an, da das rechtlich keine Stornierung ist.
Geschrieben von am 29. April 2015 um 09:29 Uhr.

Antwort zu: Zu deiner Frage bezuegl. Flugstornierung eines TK Tickets geschrieben von Andreas Khanal am 28. April 2015 um 19:47 Uhr.


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