Re: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket!

Der verlinkte Artikel bezieht sich nicht explizit auf Individualfluege. Die Moeglichkeiten im Zusammenhang mit einer gebuchten Reise wurden bereits eroertert, u.a. recht umfangreich von Andreas.
Wuerdest du uns bitte entsprechende Quellen fuer deine Hinweise nennen!?


Danke.

> Entgegen weit verbreitetem Irrglauben kommt es weder darauf an, ob eine Reisewarnung ausgesprochen oder eine Pauschalreise gebucht wurde. Die zitierten §§ gelten auch fuer Individualfluege, siehe zB auch hier:http://www.spiegel.de/reise/aktuell/erdbeben-nepal-was-reisende-wissen-muessen-a-1030917.html

Geschrieben von am 29. April 2015 um 11:14 Uhr.

Antwort zu: Re: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket! geschrieben von tom am 29. April 2015 um 10:58 Uhr.


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