Re: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket!

Entgegen weit verbreitetem Irrglauben kommt es weder darauf an, ob eine Reisewarnung ausgesprochen oder eine Pauschalreise gebucht wurde. Die zitierten §§ gelten auch fuer Individualfluege, siehe zB auch hier:http://www.spiegel.de/reise/aktuell/erdbeben-nepal-was-reisende-wissen-muessen-a-1030917.html
Geschrieben von am 29. April 2015 um 10:58 Uhr.

Antwort zu: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket! geschrieben von Andreas Khanal am 29. April 2015 um 10:53 Uhr.


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