Re: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket! |
Entgegen weit verbreitetem Irrglauben kommt es weder darauf an, ob eine Reisewarnung ausgesprochen oder eine Pauschalreise gebucht wurde. Die zitierten §§ gelten auch fuer Individualfluege, siehe zB auch hier:http://www.spiegel.de/reise/aktuell/erdbeben-nepal-was-reisende-wissen-muessen-a-1030917.html |
Geschrieben von am 29. April 2015 um 10:58 Uhr.
Antwort zu: Hier geht es wohl eher um ein gekauftes Linienflugticket! geschrieben von Andreas Khanal am 29. April 2015 um 10:53 Uhr. |