Re: Zu deiner Frage bezuegl. Flugstornierung eines TK Tickets |
Ich habe mit sowas keine Erfahrungen, aber nach kurzer Studie des Gesetzestexts bezweifle ich die Anwendbarkeit: Es geht dort um Maengel der Reise. Wenn nur der Flug gebucht wurde und dieser ohne Maengel absolviert wird, ist die Pflicht seitens des Reiseveranstalters (sofern ueberhaupt zutreffend) erbracht. Die Zumutbarkeit des Fluges duerfte unter aktuellen Umstaenden auch gegeben sein. Inwieweit sollen die genannten Regelungen also greifen?
> Hier handelt es sich nicht um eine Stornierung, sondern wegen des Erdbebens in Nepal greifen die §§ 651c und 651e BGB. Der Vertrag ist kostenlos kuendbar. Auf irgendwelche Buchungsklassen kommt es in so einem Fall nicht an, da das rechtlich keine Stornierung ist.
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Geschrieben von am 29. April 2015 um 10:18 Uhr.
Antwort zu: Re: Zu deiner Frage bezuegl. Flugstornierung eines TK Tickets geschrieben von tom am 29. April 2015 um 09:29 Uhr. |