...um Fehler zu vermeiden.
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Lieber Flo, lieber Manfred,
um eines vorweg zu sagen: Manfred kennt sich in
einigen Dingen die mit Nepal zusammenhaengen, sehr
gut aus. Es gibt Themenbereiche (z.B. mobil telefonieren
in Nepal), bei denen wuerde ich mich an ihn wenden und
an keinen anderen, weil er da besser Bescheid weiss,
als jeder andere, den ich kenne. Und er ist auch sehr
hilfsbereit! Insofern mag ich eigentlich gar nichts
dagegen sagen, was er hier geantwortet hat. Leider
liegen aber hier Missverstaendnisse vor, die geklaert
werden muessen, damit die Sache nicht in die falsche
Richtung laeuft. Ich moechte Manfred nicht seine
Kenntnisse absprechen.
Nun die zu klaerenden Punkte:
1. Die Ledigkeitsbescheinigung/Unehelichkeitsbescheinigung
wird im Original in nepalischer Sprache ausgestellt.
Sie muss dort beantragt werden, wo deine Freundin
registriert ist. Entweder beim Verwaltungsbuero
des Dorfentwicklungskomitees des Heimatortes deiner
Freundin oder beim Distriktverwaltungsbuero oder
(wenn sie aus einer Stadt kommt) bei der jeweiligen
Stadverwaltung (z.B. Kathmandu Metropolitan City Office
oder Pokhara Sub-Metropolitan City Office).
Der Antrag kann auch von einer nah verwandten Person
(z.B. Eltern, Geschwister etc.) beantragt werden. Der
Antrag kann nicht postalisch sondern nur vor Ort
persoenlich gestellt werden. Es muss eine Antragsformular
ausgefuellt und eine geringe Verwaltungsgebuehr bezahlt
werden. Der Verwaltungsbeamte muss im Familienregister
nachschauen und stellt die Bescheinigung dementsprechend
aus. In der Regel geht das recht schnell. Manchmal wird
sie noch am gleichen Tag ausgestellt, manchmal nach
ein paar wenigen Tagen und in Faellen, bei denen es
evtl. Unklarheiten gibt, kann es auch einige Wochen
dauern. Wie gesagt, im Regelfall geht es aber schnell.
Hintergrunderklaerung: Nepal ist in 14 Verwaltungszonen
und in 75 Distrikte aufgeteilt. Die Verwaltungszonen
teilen sich wiederum in 5 Entwicklungszonen und die
Distrikte in sogenannte Dorfentwicklungskommitees. Je
nachdem, wo deine Freundin geboren oder gemeldet ist,
ist sie behoerdlich registriert.
Zum Vergleich: hier in Deutschland gibt es die Kreis-
freien Staedte und Landkreise (die Landkreise sind in
Gemeinden und Gemeindeverbaende aufgeteilt), wo die
Buerger entsprechend registriert sind.
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2. So - nun angenommen die Bescheinigung liegt vor:
Die deutsche Botschaft in Kathmandu hat mit
jedwedem weiteren Vorgang rein gar nichts zu tun.
Deine Freundin ist bereits hier in Deutschland.
Welchen Aufenthaltsstatus sie hat ist mir nicht be-
kannt aber ich gehe davon aus, dass sie mit ihrem
Visum oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung (eins von
Beidem muss sie ja haben) im Rahmen des Schengen-
abkommens frei nach Daenemark einreisen kann.
Daenemark verlangt von Nicht-EU-Buergern
zwecks Heirat folgende Dokumente:
- Pass und gueltiges Schengen-Visum
- Geburtsurkunde mit Uebersetzung
- Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt mit Uebersetzung
- Bescheinigung der Anmeldung
- Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurkunde /
Scheidungsurteil mit Apostille bzw. Sterbeurkunde
Die Dokumente muessen von einem vereidigten Uebersetzer
entweder ins Deutsche, Englische oder Daenische uebersetzt
werden. Sowohl die Originale als auch die Uebersetzungen,
die vom Uebersetzer gestempelt und unterschrieben sein
muessen (es muss dabei die Richtigkeit und Vollstaendigkeit
der sinngemaessen Uebersetzung bescheinigt werden), muessen
This is expected in an industry that is constantly growing at such a high rate, poloniex api manual but users still wish that the speed of customer support was improved. bei dem daenischen Standesamt (z.B. Tondern) eingereicht
werden. Wahrscheinlich werden auch Passphotos verlangt.
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3. Wenn ihr die Originalbescheinigung uebersetzen lasst,
so gibt es folgende Moeglichkeiten:
Die Person, die euch in Nepal die Bescheingiung besorgt
hat, geht damit zum 'Law Books Management Board' (Manfred
hatte das erwaehnt). Das 'Law Books Management Board'
ist eine Unterabteilung des Ministeriums fuer Gesetzgebung,
Justiz und parlamentarische Angelegenheiten. Dort werden
offizielle Dokumente von der nepalischen Sprache ins
Englische ubersetzt. Z.B. die rechtsgueltig ins Englisch
uebersetzte nepalische Verfassung von 1990 ist von dieser
Stelle offiziell herausgegeben. Auch Buerger koennen gegen
Entgelt dort Uebersetzungen anfertigen lassen, wenn es
um offizielle Dokumente geht. Die deutsche Botschaft
erkennt deren uebersetzte Dokumente in der Regel an.
Wenn inhaltlich Unklarheiten oder Ungenauigkeiten be-
stehen oder ein Verdacht vorliegt, dass es sich um
gefaelschte Dokumente handelt (die Rede ist hier vom
Original), kann die deutsche Botschaft (das gilt auch
fuer alle anderen deutschen Behoerden) die Uebersetzung
als nicht anerkannt ablehnen.
Ob die daenischen Behoerden bzw. das daenische Standesamt
Uebersetzungen vom 'Law Books Management Board' anerkennt,
ist eine andere Frage. Die Deutsche Botschaft kennt diese
Abteilung, das daenische Standesamt wohl eher nicht. Ob
die das anerkennen muss erfragt werden. Man kann die
Anerkennung nicht grundsaetzlich voraussetzen.
Wenn die Uebersetzung vom 'LBMB' durchgefuehrt wurde,
muss sie mit dem nepalischen Originaldokument auf sicherem
Wege zu euch nach Deutschland geschickt werden. Auf keinen
Fall mit Normalpost! Entweder per Kurrier oder durch eine
Person, die das im Flugzeug mitnimmt, wenn sie nach
Deutschland fliegt (so, wie Manfred das schon gesagt hat!).
Die andere Moeglichkeit ist, nur das Original hierher zu
schicken und es durch einen vereidigten Uebersetzer
uebersetzen zu lassen. Es gibt in Deutschland weniger
als eine Handvoll davon (ich mache hier keine Eigen-
werbung - wenn du willst, kannst du dir aber mal unsere
Website anschauen).
Um einen weiteren allgemeinen Irrtum aufzuklaeren:
Nepalische Dokumente oder deren Uebersetzungen koennen
nicht auf Echtheit beglaubigt werden. So etwas duerfen
Uebersetzer gar nicht! Es kann immer nur die 'Richtig-
keit und Vollstaendigkeit der sinngemaessen Uebersetzung'
bescheinigt werden.
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Fuer behoerdliche Angelegenheiten in Deutschland muessen
geforderte Dokumente in der Regel mit einer ins Deutsche
uebersetzten Uebersetzung durch vereidigten Uebersetzer
vorgelegt werden. Das gilt auch fuer Zeugnisse! Englische
Uebersetzungen sind juristisch anfechtbar, da in Deutsch-
land die Amtssprache Deutsch ist und nicht Englisch.
Dies nur zur Vervollstaendigung.
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Wie ihr seht, ist das alles nicht ganz unkompliziert.
Es koennen leicht Fehler und Missverstaendnisse ent-
stehen. Meine Absicht ist nicht, Manfred zu kritisieren
sondern dazu beizutragen, dass Fehler, die moeglicherweise
viel Zeit kosten koennen, vermieden werden (wie ich
eingangs angedeutet habe!).
Wer in Deutschland heiraten moechte, kann die deutsche
Botschaft natuerlich nicht ausser Ach lassen. Das ist
aber ein Thema, das jetzt an dieser Stelle wirklich zu
umfangreich ist.
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Mit besten Wuenschen
Andreas
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yakyeti.de
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