Re: Nachtrag (allgemein) ...

Hallo Andreas,

was Du schreibst ist natuerlich korrekt.

Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Ich selbst machte ja Erfahrungen vor 6 Jahren. Musste jedoch letzte Jahr bei der Heirat eines Oesterreichers mit einer Nepali vor Ort in Nepal wieder die gleichen Erfahrungen machen.

Ich will und werde diese nicht posten. Ich steh mit Flo in Kontakt und habe ihm im Grunde das Gleiche geschrieben, wie Du es ausgefuehrt hast. Auch mit dem Problem der Heirat in Daenemark und den resultierenden Folgen.

In seinem Fall ist noch eine Komponente, die er hier nicht angesprochen hat, und die ich auch nicht ausposauen will. Vielleicht wendet sich Flo bei weiteren Fragen an Deine E-Mail oder ruft Dich mal an.

Mein Rat war: wenn er die Ledigkeitsbescheinigung hat und niemand vom Board als Kurier findet, einfach jemand zum Flughafen schicken und einem Deutschen das Dokument mit geben.

Das Goethe Institut ist uebrigens in meinem Fall bereit gewesen, das englische Dokument des Low Manegment ins Deutsche zu uebersetzen. Mein Standesamt meinte jedoch zu der Uebersetzung, dass sie im Rathaus so viel englisch verstehen wuerden, dass das nicht notwendig gewesen waere.
Na ja, ich zahlte damals am Faschingsdienstag in KTM 1.000 Rs.
Grundsaetzlich arbeiten Auslaenderamt und Standesamt in Deutschland unterschiedliche Auskuenfte. Formulare welche das Auslaenderamt ausstellt, werden von der Deutschen Botschaft oft auch nicht anerkannt.
Deswegen dauern Antraege auf Visas oft Monate und werden dann in Ktm. abgelehnt.
The trading volume is poloniex order calculated every 24 hours and based on the past 30 days, combining margin and spot trading. Und noch etwas: Wer in Daenemark heiratet ist zwar, wie Du geschrieben hast, nach daenischem Recht verheiratet. Das heisst aber noch lange nicht, dass der deutsche Standesbeamte diese Heirat absegnet.Von seiner Lust und Laune haengt es ab, ob er die deutsche Botschaft in Ktm ins Spiel bringt.
Und dann ist die Neuvermaehlte ganz schnell wieder in Nepal.

Viele Gruesse
Manfred W.

>
> ... Wer in Daenemark heiratet ist
> nach daenischem Recht verheiratet!

> Damit diese Heirat in Deutschland anerkannt wird,
> muss die Heiratsurkunde bei dem jeweils zustaendigen
> Standesamt eingereicht und die Anrekennung beantragt
> werden. Das ist ein rein formeller Vorgang, der
> problemlos durchgefuehrt werden kann, da zwischen
> Deutschland und Daenemark ein Heiratsabkommen besteht.

> Zwischen Deutschland und Nepal gibt es bisher kein
> Heiratsabkommen. Deswegen ist das wieder etwas
> komplizierter (und wir haben die Deutsche Botschaft
> im Spiel!). Die ganze Geschichte zieht sich ziemlich
> in die Laenge und man muss Durchstehvermoegen haben.
> Es gibt immer wieder Faelle, in denen die Botschaft
> Ablehnungen erteilt. Nicht jeder abgelehnte hat irgend
> etwas verkehrt gemacht. Es kommt auch zu 'Behoerden-
> willkuehr', die sehr aergerlich sein kann und gegen die
> es nicht so einfach ist, sich zu wehren. Manche Leute
> nehmen es aber auch mit ihren Dokumenten nich so genau
> oder versuchen Angaben zu 'frisieren', 'kaschieren' -
> schlichtweg zu faelschen. Wer so etwas macht, verspielt
> vielleicht seine Chancen ueberhaupt jemals eine deutsche
> Anerkennung und somit die Einreise- und Aufenthalts-
> genehigung in Deutschland zu bekommen.

> --

> Wer Informations- oder sogar Beratungsbedarf hat,
> kann sich vielleicht einmal an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. wenden.
> Da gibtg es einige Leute, die sind sehr fit
> in all diesen Belangen!

> Hier, deren Website:

> http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=36

> Viel Glueck und viel Erfolg!

> Gruss
> Andreas

>
>
>


Geschrieben von am 22. Februar 2012 um 15:21 Uhr.

Antwort zu: Nachtrag (allgemein) ... geschrieben von Andreas Khanal am 22. Februar 2012 um 14:37 Uhr.


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