Nachtrag (allgemein) ...


... Wer in Daenemark heiratet ist
nach daenischem Recht verheiratet!

Damit diese Heirat in Deutschland anerkannt wird,
muss die Heiratsurkunde bei dem jeweils zustaendigen
Standesamt eingereicht und die Anrekennung beantragt
werden. Das ist ein rein formeller Vorgang, der
problemlos durchgefuehrt werden kann, da zwischen
Deutschland und Daenemark ein Heiratsabkommen besteht.

Zwischen Deutschland und Nepal gibt es bisher kein
Heiratsabkommen. Deswegen ist das wieder etwas
komplizierter (und wir haben die Deutsche Botschaft
im Spiel!). Die ganze Geschichte zieht sich ziemlich
in die Laenge und man muss Durchstehvermoegen haben.
Es gibt immer wieder Faelle, in denen die Botschaft
Ablehnungen erteilt. Nicht jeder abgelehnte hat irgend
etwas verkehrt gemacht. Es kommt auch zu 'Behoerden-
willkuehr', die sehr aergerlich sein kann und gegen die
es nicht so einfach ist, sich zu wehren. Manche Leute
nehmen es aber auch mit ihren Dokumenten nich so genau
oder versuchen Angaben zu 'frisieren', 'kaschieren' -
schlichtweg zu faelschen. Wer so etwas macht, verspielt
vielleicht seine Chancen ueberhaupt jemals eine deutsche
Anerkennung und somit die Einreise- und Aufenthalts-
genehigung in Deutschland zu bekommen.

--

Wer Informations- oder sogar Beratungsbedarf hat,
kann sich vielleicht einmal an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. wenden.
Currency is bitstamp trade returned in currency that is bitstamp trade default in Coinbase. Da gibtg es einige Leute, die sind sehr fit
in all diesen Belangen!

Hier, deren Website:

http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=36

Viel Glueck und viel Erfolg!

Gruss
Andreas



Geschrieben von am 22. Februar 2012 um 14:37 Uhr.

Antwort zu: Ein paar Punkte muessen hier gekklaert werden, ... geschrieben von Andreas Khanal am 22. Februar 2012 um 13:03 Uhr.


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