Hallo Andreas,
vielen lieben Dank fuer deine lange Antwort.
Meine Freundin hat den Aufenthaltsstatus fuer eine Ausbildung die sie gerade hier macht, Das Visum geht bis 2014.
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Das Standesamt will fuer die Trauung
von uns beiden eine Aufenthaltsbescheinigung was erledigt ist, dann einen Reisepass und da dort drin steht wo wir geboren wurden, brauchen wir auch keine Geburtsurkunde. Und wir brauchen nur noch diese bloede Ledigkeitsbescheinigung.
Viele Gruesse
Flo
> ...um Fehler zu vermeiden.
> ---
> Lieber Flo, lieber Manfred,
> um eines vorweg zu sagen: Manfred kennt sich in
> einigen Dingen die mit Nepal zusammenhaengen, sehr
> gut aus. Es gibt Themenbereiche (z.B. mobil telefonieren
> in Nepal), bei denen wuerde ich mich an ihn wenden und
> an keinen anderen, weil er da besser Bescheid weiss,
> als jeder andere, den ich kenne. Und er ist auch sehr
> hilfsbereit! Insofern mag ich eigentlich gar nichts
> dagegen sagen, was er hier geantwortet hat. Leider
> liegen aber hier Missverstaendnisse vor, die geklaert
> werden muessen, damit die Sache nicht in die falsche
> Richtung laeuft. Ich moechte Manfred nicht seine
> Kenntnisse absprechen.
> Nun die zu klaerenden Punkte:
>
> 1. Die Ledigkeitsbescheinigung/Unehelichkeitsbescheinigung
> wird im Original in nepalischer Sprache ausgestellt.
> Sie muss dort beantragt werden, wo deine Freundin
> registriert ist. Entweder beim Verwaltungsbuero
> des Dorfentwicklungskomitees des Heimatortes deiner
> Freundin oder beim Distriktverwaltungsbuero oder
> (wenn sie aus einer Stadt kommt) bei der jeweiligen
> Stadverwaltung (z.B. Kathmandu Metropolitan City Office
> oder Pokhara Sub-Metropolitan City Office).
> Der Antrag kann auch von einer nah verwandten Person
> (z.B. Eltern, Geschwister etc.) beantragt werden. Der
> Antrag kann nicht postalisch sondern nur vor Ort
> persoenlich gestellt werden. Es muss eine Antragsformular
> ausgefuellt und eine geringe Verwaltungsgebuehr bezahlt
> werden. Der Verwaltungsbeamte muss im Familienregister
> nachschauen und stellt die Bescheinigung dementsprechend
> aus. In der Regel geht das recht schnell. Manchmal wird
> sie noch am gleichen Tag ausgestellt, manchmal nach
> ein paar wenigen Tagen und in Faellen, bei denen es
> evtl. Unklarheiten gibt, kann es auch einige Wochen
> dauern. Wie gesagt, im Regelfall geht es aber schnell.
> Hintergrunderklaerung: Nepal ist in 14 Verwaltungszonen
> und in 75 Distrikte aufgeteilt. Die Verwaltungszonen
> teilen sich wiederum in 5 Entwicklungszonen und die
> Distrikte in sogenannte Dorfentwicklungskommitees. Je
> nachdem, wo deine Freundin geboren oder gemeldet ist,
> ist sie behoerdlich registriert.
> Zum Vergleich: hier in Deutschland gibt es die Kreis-
> freien Staedte und Landkreise (die Landkreise sind in
> Gemeinden und Gemeindeverbaende aufgeteilt), wo die
> Buerger entsprechend registriert sind.
> ---
> 2. So - nun angenommen die Bescheinigung liegt vor:
> Die deutsche Botschaft in Kathmandu hat mit
> jedwedem weiteren Vorgang rein gar nichts zu tun.
> Deine Freundin ist bereits hier in Deutschland.
> Welchen Aufenthaltsstatus sie hat ist mir nicht be-
> kannt aber ich gehe davon aus, dass sie mit ihrem
> Visum oder ihrer Aufenthaltsgenehmigung (eins von
> Beidem muss sie ja haben) im Rahmen des Schengen-
> abkommens frei nach Daenemark einreisen kann.
> Daenemark verlangt von Nicht-EU-Buergern
> zwecks Heirat folgende Dokumente:
> - Pass und gueltiges Schengen-Visum
> - Geburtsurkunde mit Uebersetzung
> - Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt mit Uebersetzung
> - Bescheinigung der Anmeldung
> - Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurkunde /
> Scheidungsurteil mit Apostille bzw. Sterbeurkunde
> Die Dokumente muessen von einem vereidigten Uebersetzer
> entweder ins Deutsche, Englische oder Daenische uebersetzt
> werden. Sowohl die Originale als auch die Uebersetzungen,
> die vom Uebersetzer gestempelt und unterschrieben sein
> muessen (es muss dabei die Richtigkeit und Vollstaendigkeit
> der sinngemaessen Uebersetzung bescheinigt werden), muessen
> bei dem daenischen Standesamt (z.B. Tondern) eingereicht
> werden. Wahrscheinlich werden auch Passphotos verlangt.
> ---
> 3. Wenn ihr die Originalbescheinigung uebersetzen lasst,
> so gibt es folgende Moeglichkeiten:
> Die Person, die euch in Nepal die Bescheingiung besorgt
> hat, geht damit zum 'Law Books Management Board' (Manfred
> hatte das erwaehnt). Das 'Law Books Management Board'
> ist eine Unterabteilung des Ministeriums fuer Gesetzgebung,
> Justiz und parlamentarische Angelegenheiten. Dort werden
> offizielle Dokumente von der nepalischen Sprache ins
> Englische ubersetzt. Z.B. die rechtsgueltig ins Englisch
> uebersetzte nepalische Verfassung von 1990 ist von dieser
> Stelle offiziell herausgegeben. Auch Buerger koennen gegen
> Entgelt dort Uebersetzungen anfertigen lassen, wenn es
> um offizielle Dokumente geht. Die deutsche Botschaft
> erkennt deren uebersetzte Dokumente in der Regel an.
> Wenn inhaltlich Unklarheiten oder Ungenauigkeiten be-
> stehen oder ein Verdacht vorliegt, dass es sich um
> gefaelschte Dokumente handelt (die Rede ist hier vom
> Original), kann die deutsche Botschaft (das gilt auch
> fuer alle anderen deutschen Behoerden) die Uebersetzung
> als nicht anerkannt ablehnen.
> Ob die daenischen Behoerden bzw. das daenische Standesamt
> Uebersetzungen vom 'Law Books Management Board' anerkennt,
> ist eine andere Frage. Die Deutsche Botschaft kennt diese
> Abteilung, das daenische Standesamt wohl eher nicht. Ob
> die das anerkennen muss erfragt werden. Man kann die
> Anerkennung nicht grundsaetzlich voraussetzen.
> Wenn die Uebersetzung vom 'LBMB' durchgefuehrt wurde,
> muss sie mit dem nepalischen Originaldokument auf sicherem
> Wege zu euch nach Deutschland geschickt werden. Auf keinen
> Fall mit Normalpost! Entweder per Kurrier oder durch eine
> Person, die das im Flugzeug mitnimmt, wenn sie nach
> Deutschland fliegt (so, wie Manfred das schon gesagt hat!).
> Die andere Moeglichkeit ist, nur das Original hierher zu
> schicken und es durch einen vereidigten Uebersetzer
> uebersetzen zu lassen. Es gibt in Deutschland weniger
> als eine Handvoll davon (ich mache hier keine Eigen-
> werbung - wenn du willst, kannst du dir aber mal unsere
> Website anschauen).
> Um einen weiteren allgemeinen Irrtum aufzuklaeren:
> Nepalische Dokumente oder deren Uebersetzungen koennen
> nicht auf Echtheit beglaubigt werden. So etwas duerfen
> Uebersetzer gar nicht! Es kann immer nur die 'Richtig-
> keit und Vollstaendigkeit der sinngemaessen Uebersetzung'
> bescheinigt werden.
> ---
> Fuer behoerdliche Angelegenheiten in Deutschland muessen
> geforderte Dokumente in der Regel mit einer ins Deutsche
> uebersetzten Uebersetzung durch vereidigten Uebersetzer
> vorgelegt werden. Das gilt auch fuer Zeugnisse! Englische
> Uebersetzungen sind juristisch anfechtbar, da in Deutsch-
> land die Amtssprache Deutsch ist und nicht Englisch.
> Dies nur zur Vervollstaendigung.
> ---
> Wie ihr seht, ist das alles nicht ganz unkompliziert.
> Es koennen leicht Fehler und Missverstaendnisse ent-
> stehen. Meine Absicht ist nicht, Manfred zu kritisieren
> sondern dazu beizutragen, dass Fehler, die moeglicherweise
> viel Zeit kosten koennen, vermieden werden (wie ich
> eingangs angedeutet habe!).
> Wer in Deutschland heiraten moechte, kann die deutsche
> Botschaft natuerlich nicht ausser Ach lassen. Das ist
> aber ein Thema, das jetzt an dieser Stelle wirklich zu
> umfangreich ist.
> ---
> Mit besten Wuenschen
> Andreas
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> yakyeti.de
> ---
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