Einwand ...


Lieber Peter,

ungern moechte ich dir widersprechen, muss es aber
leider tun - bitte nimm das nicht persoenlich.

Heiratsrecht innerhalb der EU ist in erster Linie
nationales Recht, kein EU Recht. Jedes EU Land legt
diesbezueglich seine eigenen Gesetze fest.

Es geht hier um zwei getrennte,
voneinander unabhaengige Vorgaenge:

1. Multikulturelle Heirat in Deutschland

Wenn ein Paar in Deutschland heiraten moechte
und ein Partner kommt z.B. aus Nepal, so gehoert
es als Grundvoraussetzung, um die deutschen
heiratsrechtlichen Bestimmungen zu erfuellen, dazu,
das der aus Nepal stammende Partner/in mit einem
gueltigen Heiratsvisum nach Deutschland einreist.
Wer mit einem Touristenvisum einreist erfuellt diese
Grundvoraussetzung nicht und kann daher auch nicht
in Deutschland heiraten. Gemeint ist die standesamtliche
Heirat!

--

2. Multikulturelle Heirat in Deutschland in Daenemark

Nach daenischem Heiratsrecht, das insgesamt liberaler
ist als das deutsche Heiratsrecht, muss der aus Nepal
kommende Partner/in nicht mit einem Heiratsvisum ein-
reisen. Es reicht ein Schengen-Visum mit Mehrfach-
einreise (das ist ein Touristenvisum!)!
Warum Mehrfacheinreise? Mehrfacheinreise deswegen,
da die Person aus Nepal nach Deutschland eingeladen
werden muss - sie trifft in Deutschland ein, reist
zwecks Heirat nach Daenemark, heiratet dort standes-
amtlich und reist anschliessend wieder nach Deutschland
Improved upgrade assistant, it now poloniex api manual detects sheets that are version 2. (da dies die 2. Einreise nach D-Land ist, wird 'Mehr-
facheinreise' benoetigt).

--

Im ersten Fall geht es um eine Heirat in Deutschland,
im Zweiten Fall um eine Heirat in Daenemark. Die ge-
forderten Visa sind, wie erwaehnt, unterschiedlich.
In beiden Faellen handelt es sich um Eheschliessungen,
die in dem jeweiligen souveraenen Staat rechtlich abso-
lut einwandfrei sind.

Eine andere Sache ist, dass es zwischen Deutschland
und Daenemark ein Heiratsabkommen gibt. Beide Staaten
erkennen standesamtliche Eheschliessungen des jeweils
anderen Landes an. Die Anerkennung muss formell bei
dem fuer den deutschen Ehepartner zustaendigen oder
einem von ihm gewaehlten Standesamt beantragt werden.
Das Anerkennungsverfahren nimmt allerdings ein wenig
Zeit in Anspruch. Sollte das 90-Tage Touristenvisum
nicht ausreichen, bis die Anerkennung erteilt wird,
so sollte im rechtzeitig mit dem Standesamt gefuehrten
Dialog eine voruebergehende Duldung oder so etwas
aehnliches beantragt werden. Es sollte von Anfang an
nicht vergessen werden, dass der 'gute Wille' des
Standesamtes bzw. des Standesbeamten/beamtin erforder-
lich ist. Ohne deren positives Mitwirken gehtes nicht!

Die hier beschriebenen Vorgaenge sind rechtlich voll-
kommen einwandfrei und ziehen keine Schwierigkeiten
mit sich - das ist ein Irrtum!

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Noch ein kleiner Punkt: Fuer die Beantragung des
Touristenvisums bei der deutschen Botschaft in
Kathmandu muss kein Flugticket vorgelegt werden
sondern nur eine Reservierungsbestaetigung eines
Reisebueros. Je profesioneller, serioeser und
glaubwurdiger der Umgang mit der Deutschen Botschaft
ist, desto groesser sind die Chancen, dass es mit
dem Visum klappt. Es hat keinen Zweck gegen die
Botschaft oder sonstige Behoerden zu arbeiten oder
fordernd aufzutreten. Konstruktive Zusammenarbeit
bringt am ehesten den gewuenschten Erfolg.

Mit besten Wuenschen
Andreas

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www.yakyeti.de
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Geschrieben von am 24. Mai 2012 um 01:35 Uhr.

Antwort zu: Re: 90-Tage Visum fuer Verlobten - Nachtrag fuer Manfred geschrieben von Peter am 23. Mai 2012 um 18:30 Uhr.


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