Re: Gegenseitige Verantwortlichkeiten der Airlines

lieber Andreas, namaste alle

zu Deinen sehr interessanten und (wen wunderts) von viel Sachverstand gekennzeichneten Ausfuehrungen moechte ich zum untenstehenden passus noch ergaenzen, dass der gemeinsame PNR a-l-l-e-i-n-e AUCH noch nicht ausreichend ist.

Die Haftungsfrage geht tiefer:
DAS FLUGTICKET entscheidet !
Dieses begruendet naemlich den Befoerderungsvertrag. Somit waere ein im selben "PNR" (=passenger name record) zwar gebuchter Zubringerflug, aber nicht auf das (hier Nepal-) Langstreckenticket ausgestellter Flug immer noch ein Wackelkandidat/Unsicherheitsfaktor.

Ein herrliches Beispiel noch aus der Praxis:
Viele Billig-airlines bieten oneways an, und man bucht auch oneways, einmal, um ans Ziel zu kommen, einmal, um zurueckzukommen. Das hat ggf den Vorteil, dass man sich immer das jeweils Preisguenstigste aussuchen kann.
It asks for Google account verification poloniex ID. ABER
Zu Ostern (!) hatte zB Germania die Berlin-Istanbul-Fluege kurzfristig stark eingedaemmt, viele Flugumlaeufe wurden storniert.
Resultat:
der guenstige ausgefallene Gruendonnerstags-Hinflug wurde "gnaedigerweise" erstattet, weil Flugausfall.
Das selbst separat gebuchte Hotel natuerlich nicht,
... und der Rueckflug mit Germania NACH Ostern, welcher stattfand, war aus Sicht der Fluggesellschaft wieder ein neuer Flugvertrag (rechtlich korrekt), den nur der voellig frustrierte Reisende nicht antreten konnte ....

Kulanz ? Im Flugverkehr aktuell ein Fremdwort geworden.
Leider!

Glueck bei der Auswahl wuenscht
ryan

===============
Andreas schrieb
~snip~
So, und nun bitte aufgepasst (!):

Wenn jemand z.B. einen Langstreckenflug von Frankfurt nach Kathmandu via Doha, mit Qatar Airways bucht und nicht den Lufthansa-Zubringerflug oder einen anderen Linienflug innerhalb dieser Reservierung verwendet, um z.B. von Berlin nach Frankfurt zu kommen, sondern einen vollkommen separaten Flug mit einer eigenen Flugreservierung, d.h. einer eigenen PNR bucht, kommt nicht in den Genuss, dass die Airlines gegenseitig verantwortlich sind. Es liegt in dem Moment ja auch keinerlei Informationsaustausch zwischen den Airlines vor. Woher sollte die Air Berlin oder die German Wings, die als 'Billigflug' nur separat gebucht werden koennen, wissen, dass der Passagier einen Weiterflug beabsichtigt. Und selbst wenn! Die fliegen doch nicht fuer einen Billigpreis nach Frankfurt und uebernehmen dann noch Schadensersatz fuer verpasste Weiterfluege. Bei einer Einzel-PNR und separat gebuchte Billlig-Airlines uebernehmen nur die Verantwortung fuer ihren eigenen Flug. Was jeder Passagier dann in Frankfurt macht, interessiert die nicht. So kann es vorkommen, dass solch ein Flug verspaetet fliegt oder ausfaellt; es kann sein, dass dann der gezahlte Flugpreis zurueckbezahlt wird und nun kann man sich einen ganz neuen Flug nach Frankfurt suchen. Wenn man Pech hat, ist der dann deutlich teurer als der urspruengliche 'Billigfug' und wenn es ganz schlimm kommt, ist der Langstreckenflug verpasst und niemand - ausser einem selbst - traegt den Schaden. Wenn so etwas zur Hauptsaison passiert, bekommt man vielleicht gar keinen Langstreckenflug mehr und muss wieder irgendwie nach Hause kommen. Zwar wird ein Teil der Flugkosten wieder rueckerstattet - aber die Stornogebuehren sind unvermeidlich und zudem faellt die Reise dann praktisch aus.
~snip~

Abgeschickt von windshopper am 29. Juli 2004 um 22:30 Uhr

Antwort zu: Gegenseitige Verantwortlichkeiten der Airlines geschrieben von Andreas Khanal (Yak und Yeti) am 08. Juli 2004 um 18:54 Uhr:



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