Re: an Navyo |
Hallo Werner,
ich kann nicht glauben was Du schreibst, d.h. ich kann es eigentlich schon... aber das ist ein anderes Thema. Der Deutsche Fuehrerschein ist nicht automatisch ein Internationaler Fuehrerschein mit weltweiter Gueltigkeit (in diesen Fall lassen wir es bei Nepal bleiben), sondern es Bedarf einer GEGENSEITIGEN Anerkennung der Fuehrerscheine (wie innert EU/EWR z.B. der EU-Fuehrerschein, auch ein internationaler Fuehrerschein). Was ein Nepalesischer Staatsbuerger in Deutschland machen muss, hat wenig mit den zu tun, was ein Deutscher Staatsbuerger in Nepal machen muss, und darum geht es in der Frage. Mein nationaler Fuehrerschen wurde von der Botschaft beglaubigt um den nepalesischen Fuehrerschein zu erhalten. Man unterscheide ob man in Nepal mit einen internationalen Fuehrerschein reisen moechte oder ob man dort einen nationalen Fuehrerschein erwerben moechte. Hier einige Links: Deutscher Automobilclub: "Bus/Pkw: Unterlagen: Der internationale Fuehrerschein ist 15 Tage lang gueltig. Unter Vorlage des gueltigen nationalen Fuehrerscheins ist ein zeitlich befristeter Landesfuehrerschein erhaeltlich." ------------------- Oesterreichischer Automobilclub:
------------- Ordnungsamt Nuernberg (!!!) ------------- Deutscher Automobilclub: "Bus/Pkw: Unterlagen: Der internationale Fuehrerschein ist 15 Tage lang gueltig. Unter Vorlage des gueltigen nationalen Fuehrerscheins ist ein zeitlich befristeter Landesfuehrerschein erhaeltlich." ------------ (http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/gueltigkeit-deutscher-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-im-ausland.html?nn=58398) ------------ Der absolut beste Ratschlag ist fuer mich immer die oertliche Botschaft anzufragen oder die zustaendigen Behoerden, unser persoenliches Rechtsempfinden hat ja bekanntlicherweise wenig mit der effektiven Rechtslage (und dessen legaler Auslegung) zu tun.
Navyo N.B. das hat jetzzt richtig Spass gemacht,ich hab uebrigens die Deutsche Bostschaft angerufen ... N.B. Im normalfall fuer den Touristen ist es kein Problem, ohne internationalen Fuehrerschein herumzufahen, weil dies eine Kulanz der oertlichen Polizei gegenueber den Touristen ist und nicht ein Recht (laut privaten Gespraech mit einen Polizeibeamten). Viele Gruesse! Navyo
> ich kann nicht glauben, was Du schreibst. > Meine Frau hat einen nepalesischen Fuehrerschein. Wenn Sie den deutschen, internationalen Fuehrerschein bekommt, muss sie der deutschen Fuehrerscheinstelle den nepalesischen Fuehrerschein abgeben. > Der deutsche Fuehrerschein ist ein internationaler Fuehrerschein, der auch in englischer Sprache ausgestellt wird, und weltweit gilt. > Das waere absoluten Unsinn, wenn meine Frau den internationelen Fuehrerschein nochmals von der Botschaft bestaetigen muesste. > Viele Gruesse > > ich denke an die Deutsche Botschaft, die werden auch wissen aob man dies in Deutschland bereits vorbereiten kann ub ob man das als Tourist auch darf (das weiss ich nicht, da es mich nicht betrifft). > > Lg, > > Navyo |
Geschrieben von Navyo am 08. Januar 2012 um 06:33 Uhr.
Antwort zu: Re: an Navyo geschrieben von Manfred W. am 07. Januar 2012 um 21:26 Uhr. |