Lageeinschaetzungen - mal nicht vom AA selbst

Namaste
da uns alle das Thema Sicherheit in Nepal nicht loslaesst und eine Reihe von ganz unterschiedlichen Einschaetzungen -auch auf diesem board und auch unter "Nepalkennern"- kursieren, unten mal eine Zusammenfassung aus einer sehr zuverlaessigen Quelle.
Zuverlaessig deshalb, weil Generationen von Reisebueros im deutschsprachigen Raum schon den Printvorlaeufer (u.a. unter dem Namen "Stuttgarter Handbuch") zu weltweiten detallierten, immer aktuellen und ggf sogar fuer Versicherungsfragen(!) relevanten Recherchen nutzten.
Zuverlaessig deshalb, weil dahiner die groesste deutsche Reiseversicherung, die Deutsche Akademie fuer Flugmedizin sowie diverse Verlage stehen, zumindest teilweise also auch ein kommerzielles Interesse an hoechstakkuraten Informationen besteht (in diesem Kontext ist das ein starkes Argument FUER deren Glaubwuerdigkeit). Auch der Kontakt zu allen Botschaften und dem Auswaertigen Amt selbst ist dort rasend schnell.
Ich selbst habe (zu zahlenden) Zugriff auf diese Informationen. Da ich auszugsweise die Infos an dieser Stelle nur wiedergeben darf, wenn ich auch die Quelle "empfehle", sei dies en passant und s.o. geschehen (nicht dass mir da spaeter jemand einen Strick drausdreht) - wer Naeheres zur Quelle wissen will:

www.tipredaktion.de
(...und nicht wundern, online haben die natuerlich nur "Laenderbeispiele" quasi als Eigenwerbung eingestellt, Nepal werdet Ihr dort in Gesamtheit also nicht finden).

Ich selbst bin weder verwandt noch verschwaegert mit irgendeinem der genannten Quellenteile, finde die am 4.1.02 zuletzt aktualisierten Infos aber aussergewoehnlich zutreffend, da sie sich samtlichst mit den eigenen, sonstigen (auch direkten) Quellen aus Nepal decken. Einiges darin wurde weiter unten im board ja auch schon naeher beleuchtet.
"May Peace Prevail On Earth"
Ryan

[Zitat:
TIP Touristik-Informationsprogramme
3 EIN- UND DURCHREISE

3.0 HINWEISE

REISEHINWEISE
AKTUELLE HINWEISE:
Die nahezu im ganzen Land pr�senten maoistischen Aufst�ndischen haben die Ende Juli 2001 vereinbarte "Waffenruhe" und die damit einhergehenden politischen Verhandlungen mit der Regierung am 21. November einseitig beendet. Kurz darauf griffen sie in einer Serie von blutigen �berf�llen erstmals auch Armeest�tzpunkte an. Auf Antrag der Regierung rief K�nig Gyanendra daraufhin am 26. November 2001 den landesweiten Ausnahmezustand aus. Damit sind zus�tzlich zur Mobilisierung von Armee und Polizei im ganzen Land einige Grundrechte, wie zum Beispiel die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit suspendiert bzw. eingeschr�nkt. Hiervon k�nnen auch ausl�ndische Besucher betroffen sein.
Currency is returned in poloniex api port currency that is default in poloniex api port Coin poloniex api port base. Seit Verk�ndung des Ausnahmezustands kam es in verschiedenen Distrikten, vor allem aber in den maoistischen Hochburgen im mittleren Westen des Landes, zu weiteren Kampfhandlungen mit zahlreichen Opfern. Armee und Polizei haben dabei eine aktive Rolle �bernommen und bisher �berwiegend die Oberhand behalten. Von ihnen benutzte Fahrzeuge waren allerdings wiederholt Zielscheibe maoistischer Anschl�ge. F�r eine Reihe von Orten z.B. in den Distrikten Dhading, Shyangja, Siraha, Sindhupalchowk (Helambu-Trekkingregion), Sindhuli, Gorkha, Lamjung, Rajbiraj und Rautahat gelten n�chtliche Ausgangssperren.

Im Ballungsgebiet Kathmandu herrscht weitgehend Ruhe, obwohl bei
Sprengstoffanschl�gen am 4. Dezember 2001 erstmals auch zwei Todesopfer unter den Besch�ftigten einer Teppichfabrik zu beklagen waren und 10 Tage sp�ter ein nepalesischer Sicherheitsangestellter der US-Botschaft auf offener Stra�e von
angeblichen Maoisten ermordet wurde. Die Strassen werden besonders nachts streng kontrolliert. Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr besteht Ausweispflicht auf den Stra�en. Wegen des f�r den 4. - 6. Januar 2002 in Kathmandu angesetzten Gipfeltreffens der Regierungschefs der s�dasiatischen Regionalorganisation SAARC haben die nepalesischen Beh�rden f�r die Zeit vom 30.12.2001 bis 08.01.2002 einschneidende Ma�nahmen zur Reduzierung des innerst�dtischen Verkehrs angek�ndigt. Mit Behinderungen und Verz�gerungen auch f�r Touristen ist zu rechnen.
Die Lage in den �brigen Landesteilen ist weiterhin gespannt. Gewaltsame Aktionen der Aufst�ndischen k�nnen nirgendwo v�llig ausgeschlossen werden. Am 23.12.2001 gab es auf der Annapurna-Route nahe der Distrikthauptstadt von Lamjung, Besisahar, einen Schusswechsel zwischen Maoisten und der Armee, dem angeblich mehrere Tote zum Opfer fielen. Touristen waren ebenfalls einen Tag lang in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschr�nkt. Die Schaupl�tze k�nftiger Kampfhandlungen lassen sich nicht vorhersehen.
Von den bekannten Trekkingrouten sind seit Wiederaufflammen der bewaffneten Auseinandersetzungen keine Zwischenf�lle bekannt geworden.
Auch wenn Ausl�nder und Touristen nach wie vor nicht Zielscheibe
terroristischer Angriffe sind, wird Nepalreisenden allgemein erh�hte Vorsicht und Wachsamkeit empfohlen. In jedem Fall sollten Menschenansammlungen gemieden werden. Trekkern wird allgemein dringend empfohlen, vor Reisebeginn die aktuellen Nachrichten zu verfolgen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben und sich ausschlie�lich seri�sen Agenturen und F�hrern anzuvertrauen.

Es gibt bisher keine Anzeichen daf�r, dass Reisen nach oder in Nepal aufgrund der Terroranschl�ge in den USA vom 11. September 2001 besonderen Gef�hrdungen unterliegen. Die Fluggesellschaften meiden den afghanisch/pakistanischen Raum und w�hlen die Nordroute �ber Russland/Zentralasien oder die S�droute �ber den
Mittleren Osten. Detaillierte Ausk�nfte sollten bei den Fluggesellschaften erfragt werden.
Nepal gilt trotz terroristischer Aktivit�ten radikaler Aufst�ndischer ("Maoisten") als ein verh�ltnism��ig sicheres Reiseland.
Nepals nationale Fluggesellschaft "Royal Nepal Airlines" hat wegen fehlender Flugzeuge die Fl�ge zwischen Frankfurt, Dubai und Kathmandu eingestellt.

Folgende ALLGEMEINE SICHERHEITSASPEKTE sollten bei Reisen nach Nepal weiterhin beachtet werden:
In Nepal sind im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen "maoistischer" Aufst�ndischer seit Februar 1996 etwa 1.800 (ausschlie�lich einheimische) Menschen ums Leben gekommen. Ausl�nder sind bisher, von vereinzelter zwangsweiser "Spendeneintreibung" abgesehen, nicht Ziel maoistischer �bergriffe gewesen. Ob dies in Zukunft so bleiben wird, kann nicht vorhergesehen werden.
Gemieden werden sollte jedenfalls das Kerngebiet der Aufst�ndischen, die Mittelwestregion mit den Distrikten Dolpa (Doelpo), Rukum, Rolpa, Salyan, Surkhet, Jajarkot, Dailekh und Kalkot. Auch die Mittelwest-Destrikte Syangja, Gulmi und Arghakhanchi gelten allgemein als unsicher. Auf den Haupttrekkingrouten um das Annapurna-Massiv, Langtang-Tal und in der Everest-Region gab es bisher kaum Zwischenf�lle. Dies gilt auch f�r das Kathmandu-Tal und Pokhara-Lakeside. Allerdings gibt es Berichte von vereinzelten �berf�llen (Raub, Erpressung) auf Touristen in der Umgebung von Jiri (Ausgangspunkt f�r Trekking-Touren ins Mt. Everest-Gebiet), im Rolwaling-Tal (n�rdliches Dolakha), im Gebiet des Karnali Flusses sowie in mehreren F�llen im Destrikt Humla (Hauptreiseroute Nepal/Tibet, Mount Kailash). Der Destrikt Humla im Nordwesten des Landes sollte deshalb m�glichst gemieden werden.
Nepal-Reisenden wird empfohlen, sich bei Trekking-Vorhaben in abgelegenen Gebieten vorher bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu (Tel. 00977-1-41 27 86, Fax 00977-1-41 68 99, E-Mail: [email protected]) �ber die Sicherheitslage zu informiern und sich dort unter Angabe der Trekkingroute registrieren zu lassen. Bei Reisen nach Tibet sind eventuelle Rettungsma�nahmen von nepalesischem Territorium aus, wenn �berhaupt, nur unter �berwindung gro�er administrativer Schwierigkeiten m�glich.
Bei Inlandsfl�gen (schwierige Start- und Landebedingungen) sowie n�chtlichen
Fahrten per �berlandbus besteht ein erh�htes Unfallrisiko.
Die allgemeine Kriminalit�t h�lt sich in Grenzen, in St�dten besteht jedoch erh�hte Diebstahlgefahr.
In St�dten, insbesondere in Kathmandu, kann es durch kurzfristig angek�ndigte Streiks oder Ausgangssperren jederzeit zu Erschwernissen (z.B. Schlie�ung von Gesch�ften und/oder Hotels) bis zu Ausf�llen des �ffentlichen Lebens (z.B. im Transportwesen) kommen. Auch gewaltsame Stra�endemonstrationen k�nnen selbst nach Verk�ndung des Ausnahmeszustandes vom 26.11.2001 nicht ausgeschlossen werden.
Anmerkung: Reisende, die in Nepal Visa f�r Drittl�nder (z. B. Indien) beantragen m�chten, sollten dies nur bei den entsprechenden Botschaften in Kathmandu direkt erledigen, nicht �ber dortige Reiseb�ros (Ausnahme: Gruppenvisa f�r Tibet) o.�. Ansonsten besteht die Gefahr, dass gef�lschte Visa ausgeh�ndigt
werden, die bei der Ausreise dann zu Komplikationen f�hren.
LEGALE EINREISEORTE/BESONDERE EINREISEWEGE
F�r die Gebiete des Everest, die Annapurna-Region und das Langtang-Gebiet ist kein Trekking-Permit erforderlich.
F�r alle Bergbesteigungen und anderen Trekking-Touren wird au�er dem Visum noch eine Genehmigung ben�tigt, die rechtzeitig vorher zu beantragen ist. Dieses zus�tzliche Trekking-Permit ist beim Central Immigration Office, Tridevi Marg, Thamel, in Kathmandu zu besorgen (�ffnungszeiten f�r Visaverl�ngerungen und Trekking-Permits So bis Do 10.30-13 Uhr, im Winter bis 12.30 Uhr, Fr 10.30-12 Uhr). Die Geb�hren betragen z.B. f�r eine Gruppe bis zu 7 Personen:
- 1.500 US-$ f�r Berge von 6.500 m H�he und darunter (pro weitere Person 200 US-$, maximal 5 Personen zus�tzlich erlaubt);
- 3.000 US-$ f�r Berge von 7.001 bis 7.500 m H�he (pro weitere Person 400 US-$, maximal 5 Personen zus�tzlich erlaubt);
- 4.000 US-$ f�r Berge von 7.501 bis 8.000 m H�he (pro weitere Person 500 US-$, maximal 5 Personen zus�tzlich erlaubt);
- 10.000 US-$ f�r Berge �ber 8.000 m H�he (pro weitere Person 1.500 US-$);
- 70.000 US-$ f�r Mount Everest �ber South East Ridge (pro weitere Person 10.000 US-$);
- 50.000 US-$ f�r alle anderen Mount Everest Routen (pro weitere Person 10.000
US-$).
ANMERKUNG: Bei �nderung der erlaubten Route wird bei Besteigung des Mount Everest zus�tzlich eine Geb�hr von 10.000 US-$ erhoben, f�r alle anderen Berge 25 Prozent der normal f�lligen Geb�hren.
F�r TREKKING-TOUREN wird je nach Gebiet eine Geb�hr erhoben. Z.B. f�r einfachere Trekking-Touren 5 US-$ pro Person und Woche w�hrend der ersten 4 Wochen, danach 10 US-$ pro Person/Woche; z.B. f�r die teuerste Trekking-Tour (Upper Mustang und Upper Dolpo) 700 US-$ pro Person und Woche w�hrend der ersten 4 Wochen, danach 70 US-$ pro Person f�r jeden weiteren Tag.
Die Genehmigung f�r hochalpine Expeditionen ist meist Jahre im Voraus zu beantragen. Sie wird in der Regel nur f�r einen Gipfel bzw. ein Trekking-Ziel erteilt.
Deutschen Trekking-Touristen wird dringend empfohlen, sich vor Beginn der Trekking-Tour bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Gyaneshwar, Tel. 41 27 86, 41 68 32, Fax 41 68 99 registrieren zu lassen. (Hinterlegen: Fotokopie der amtlichen Seiten des Reisepasses, Name der Reiser�ckholversicherung und entsprechende Versicherungsnummer.)
REISENDE UNTER 21 JAHREN
Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, ben�tigen einen eigenen Reisepass (keinen Kinderausweis). Sie ben�tigen zus�tzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene englischsprachige Einverst�ndniserkl�rung.
3.1 EINREISE OHNE VISUM
3.2 VISUM BEI ANKUNFT
3.3 EINREISE MIT VISUM
3.4 DURCHREISE
3.5 WIEDEREINREISE (RE-ENTRY)
[Zitatende]

Abgeschickt von am 08. Januar 2002 um 22:42 Uhr



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