Lob an Renate - und kleine Erg�nzung!


Liebe Renate,

das war eine erstklassige Auskunft - sehr sch�n!!

Ich kann Deine einzelnen Ausf�hrungen nur best�tigen und m�chte noch einmal unterstreichen, dass man bez�glich der Zuverl�ssigkeit seiner G�ste aus Nepal, sehr achtsam sein sollte - und seien sie auch noch so nett!
Es ist kein Einzelfall, dass Gastgeber pl�tzlich ohne ihre G�ste da stehen und sie dann Probleme mit den deutschen Ausl�nderbeh�rden bekommen. Neben dem m�glicherweise finanziellen Schaden, kommt noch hinzu, dass f�r die deutschen Beh�rden und die Deutsche Botschaft in KTM, die Glaubw�rdigkeit der Gastgeber in Frage steht und eventuelle weitere Einladungen, zum sp�teren Zeitpunkt, mit vielleicht anderen nepalischen Freunden, nicht mehr m�glich sind, da keine Visa erteilt werden.

Die deutschen Beh�rden und auch die Botschaft in KTM k�nnen nach freiem Ermessen entscheiden, ob ein Visum erteilt wird oder nicht. Entgegen mancher Vorstellung: es gibt keinerlei rechtliche Handhabe, eine Zustimmung durchzusetzen! Ich rate unbedingt dazu, mit den zust�ndigen Stellen freundlichen Umgang zu pflegen und nichts erzwingen zu wollen. Wenn von Beh�rdenseite Verz�gerungen eintreten, kann man freundlich, vielleicht auch mit sanftem Nachdruck, versuchen, eine Beschleunigung zu erreichen. 'Zuviel Druck', kann der Sache aber durchaus schaden! Mir liegen diesbez�glich konkrete Anhaltspunkte vor, die ich jedoch hier nicht weiter ausf�hren m�chte.

Eine sch�ne Zeit, all Denjenigen, die Freunde aus Nepal zu Besuch erwarten.

Mit herzlichen Gr��en
Andreas

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> Lieber Uwe,
> ich hatte dieses jahr Besuch aus Nepal. Es sind dabei einige Dinge zu beachten. Zun�chst ist die Frage ob die Person einen nepalischen Reisepass besitzt. Sollte es sich n�mlich um Exil-Tibeter handeln kann das Ganze schon viel schwieriger werden. Um eine Person mit einem Touristenvisum f�r 3 Monate nach Deutschland einladen zu k�nnen mu�t du bei manchen Ausl�nderbeh�rden gen�gend Wohnraum vorweisen sowie finanziell nach deren Ansicht in der Lage sein die Person(en) in der Zeit ausreichend finanziell versorgen zu k�nnen. Manche Beh�rden verlangen die Vorlage des Mietvertrages und auch einer Einkommensbescheinigung. Solltest du das nicht vorlegen k�nnen, mu� die Person in Nepal gen�gend Einkommen vorweisen.
> Du mu�t auch eine Krankenversicherung abschlie�en, kann aber auch in Nepal erfolgen. In Deutschland ist das am einfachsten beim ADAC. Die Verpflichtungserk�rung des Ausl�nderbeh�rde sowie die Bescheinigung ben�togt dein gast dann zur Visumsbeantragung. Desweiteren braucht er ein Ticket mit Hin- und R�ckflug, sp�testens 3 Monate nach Einreisedatum. Sollteest du das alles organisieren k�nnen steht dem Visum normalerweise nichts mehr im Wege.
> Vielleicht kannst du noch einen Brief schreiben weshalb du die Person einladen willst, das kommt immer sehr gut an bei der Botschaft.
> Vielleicht sollte dir aber auch klar sein, das du mit der Verpflichtungserkl�rung alle eventuelle Folgen zu tragen hast. Sollte z.B. dein Besuch sich hier absetzten und nicht zur�ckkehren, dann tr�gst du s�mtliche Kosten f�r die R�ckf�hrung wenn sie ihn erwischen. Das klingt jetzt vielleicht hart, ich sage es nur, weil ein Bekannter von mir diese Erfahrung gemacht hat. Es sollte also eine sehr gute Vertrauensbasis vorhanden sein.
> Visa-Verl�ngerungen sind �brigens nur m�glich wenn dein Besuche eine anerkannte Sprachschule besucht. Infos dar�ber bekommst du dort oder bei der Ausl�nderbeh�rde.
> Liebe Gr��e, Renate

Abgeschickt von am 12. Dezember 2001 um 16:52 Uhr

Antwort zu: Re: Wie kann ich G�ste aus NP nach D einladen? geschrieben von Renate am 12. Dezember 2001 um 10:26 Uhr:



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