Re: aktualisierter Sicherheitshinweis des AUSWAERTIGEN AMTES v. 11.07.2001 |
Hier noch die Empfehlung des EDA (Schweiz) f�r Nepal:
http://www.eda.admin.ch/eda/g/tool/cont_travad/nepal.p.html Die Nachricht �ber die Ermordung des K�nigs und von mehreren Familienangeh�rigen am 01.06.2001 l�ste teilweise gewaltt�tige Unruhen aus. Die Sicherheitslage blieb mehrere Tage lang instabil und das �ffentliche Leben kam zeitweise zum Erliegen. Seither hat sich die Lage wieder weitgehend normalisiert. Es wird dennoch dringend empfohlen, die Entwicklung der Lage vor und w�hrend der Reise aufmerksam zu verfolgen, sich strikt an die Anweisungen der Beh�rden zu halten (Ausgangssperren etc.) und allf�llige Demonstrationen zu meiden. Seit 1996 bek�mpfen maoistische Rebellen die Regierung, deren Vertreter und Institutionen mit Anschl�gen und gewaltt�tigen �berf�llen. Im Jahr 2000 waren erstmals auch St�raktionen gegen Touristenorganisationen und Reisende zu verzeichnen. W�hrend den sporadischen Generalstreiks muss allgemein mit Behinderungen und Versp�tungen gerechnet werden. Im Schatten der politisch motivierten �berf�lle der Maoistenrebellen hat die gew�hnliche Kriminalit�t zugenommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: Trekken Sie ausschliesslich in Gruppen und lassen Sie sich von erfahrenen lokalen F�hrern begleiten. Die Witterungsverh�ltnisse sind je nach H�henlage sehr unterschiedlich. W�hrend der Monsunzeit (Juni bis September) k�nnen Erdrutsche und �berschwemmungen den Strassenverkehr behindern. Die meisten Verkehrsunf�lle werden durch �berlandbusse verursacht. Es ist verboten, Edel- und Halbedelsteine zu exportieren (Ausnahme: als Schmuckst�cke verarbeitete Steine f�r den pers�nlichen Gebrauch unter Vorweisung von Quittungen und Nachweis des W�hrungswechsels). Vergehen gegen das Bet�ubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langj�hrigen Haftstrafen geahndet. Methadon wird Drogen gleichgesetzt. �rztlich verschriebenes Methadon darf jedoch unter bestimmten Voraussetzungen mitgef�hrt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise beim nepalesischen Generalkonsulat in Z�rich �ber die genauen Vorschriften. Die Haftbedingungen sind prek�r (�berf�llte Zellen, unzul�ngliche hygienische Verh�ltnisse etc). Die Gerichtsverfahren k�nnen sehr langwierig sein. Der Hinduismus hat als Staatsreligion auch Einfluss auf das Rechtssystem. So ist z.B. das T�ten von K�hen (auch bei Unf�llen) strafbar. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religi�sen Empfindungen an. Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone. Sollte sich w�hrend Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich m�glichst rasch bei Ihren Angeh�rigen und befolgen Sie die Anweisungen der Beh�rden. Ausserhalb von Kathmandu ist die medizinische Versorgung nicht gew�hrleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor k�nnen unter Umst�nden nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Beachten Sie unbedingt auch die Vorbemerkungen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. Unver�ndert g�ltig seit 22.06.2001
Herausgegeben von der Sektion Konsularischer Schutz des EDA, 3003 Bern
> Auf Grund aktueller Vorkommnisse -- auch in Kathmandu und Umgebung -- hat das AA den Sicherkheitshinweis aktualisiert. > Meines Ermessens besteht bis jetzt keine direkte Gefahr f�r Reisende. > Ludwig > HomePage HIMALAYA > Forum HIMALAYA > --- > Auszug aus dem Sicherheitshinweis: > "...Die "maoistischen" Aufst�ndischen betreiben eine > Nepal-Reisenden wird empfohlen, sich bei Trekking-Vorhaben in > weitere Informationen und Links unter: |
Abgeschickt von am 13. Juli 2001 um 13:23 Uhr
Antwort zu: aktualisierter Sicherheitshinweis des AUSWAERTIGEN AMTES v. 11.07.2001 geschrieben von Ludwig Debuck am 11. Juli 2001 um 17:08 Uhr: |