Zu Deiner Frage / + aktuelle Zollbestimmungen fuer Nepal |
Liebe Angelika, Andr�es hat Recht, dass Auslaender bei der Einreise recht selten kontrolliert werden. Ich persoenlich bin allerdings Deine Bemuehung, bei der Einreise nichts verkehrt machen zu wollen, in allen Ehren - aber Du wirst dann sehr wahrscheinlich mit der ausgepraegten Buerokratie des nepalischen Staates konfrontiert werden (ich habe es selber einmal erlebt - wollte auch nichts falsch machen!). Du wirst moeglicherweise im Flughafen von Pontius bis Pilatus geschickt und es entsteht eine riesen Aktion, wegen eines recht kleinen Wunsches. UEberleg Dir das gut, ob Du das machen moechtest. Ich selber rate Dir ab, eine hoehere Menge Tabak einzufuehren und den damit verbundenen Verwaltungsakt zu durchlaufen. Es kann zudem sein, dass sie es Dir trotz Deines guten Willens nicht gestatten. Du darfst offiziell 250 g Tabak mitnehmen. Damit wirst Du Fuer eventuell weitere diesbezuegliche Fragen gebe ich Mit herzlichen Gruessen Zollbestimmungen in Nepal f�r auslaendische Reisende Bedarfsgegenstaende, sofern sie bei Rueckkehr wieder ausgefuehrt werden - 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgeraet) - 1 Photoapparat - 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass - 1 gebrauchte tragbare Musikanlage - 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor - gebrauchte Kleidung und Bettwaesche - gebrauchte Haushaltsgegenstaende - 1 Kinderwagen und 1 Dreirad - 1 Set gebrauchte F�llfederhalter - 1 Set Filzstifte oder Bleistifte - 1 gebrauchte Armbanduhr folgende zur Berufsaus�bung bestimmte Gegenstaende: - 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug - gebrauchte aerztliche Standardinstrumente fuer Hausaerzte - 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehoer f�r Musiker - Sportartikel fuer Sportler - Angel Der Zolldirektor kann auslaendischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezaehlten mitgefuehrten Gegenstaende gestatten, sofern er dies fuer angemessen erachtet. Zum Verbrauch bestimmte Gegenstaende - 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier - 200 Zigaretten - 50 Zigarren - 250 g Tabak - 15 Filme f�r Photoaufnahmen und 12 Rollen Film fuer - Medikamente bis zu einem Wert von NPR 1000 (mit Ausnahme - Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert - frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000 - Geschenke, die auslaendische Touristen aus dem - In Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, fuer die ein Ausfuhrverbot besteht) duerfen ausgefuehrt werden bis zu dem Wert der auslaendischen Waehrung, den der Tourist bei einer Bank, die auslaendische Waehrungen eintauscht, oder bei einer Wechselstube, die zum Eintausch auslaendischer Waehrungen im Koenigreich Nepal autorisiert ist, eingetauscht hat. Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages auslaendischer Waehrung ausgeuebt werden. |
Abgeschickt von am 26. Juni 2005 um 13:07 Uhr.
Antwort zu: Re: Zoll geschrieben von andrees* am 26. Juni 2005 um 11:51 Uhr. |