Zu Deiner Frage / + aktuelle Zollbestimmungen fuer Nepal


Liebe Angelika,

Andr�es hat Recht, dass Auslaender bei der Einreise recht selten kontrolliert werden. Ich persoenlich bin allerdings
schon kontrolliert worden (2 oder 3 mal) und ich habe auch schon miterlebt, dass andere Reisende Ihr Gepaeck oeffnen mussten. Ausschliessen kann man eine Kontrolle jedenfalls nicht.

Deine Bemuehung, bei der Einreise nichts verkehrt machen zu wollen, in allen Ehren - aber Du wirst dann sehr wahrscheinlich mit der ausgepraegten Buerokratie des nepalischen Staates konfrontiert werden (ich habe es selber einmal erlebt - wollte auch nichts falsch machen!). Du wirst moeglicherweise im Flughafen von Pontius bis Pilatus geschickt und es entsteht eine riesen Aktion, wegen eines recht kleinen Wunsches. UEberleg Dir das gut, ob Du das machen moechtest. Ich selber rate Dir ab, eine hoehere Menge Tabak einzufuehren und den damit verbundenen Verwaltungsakt zu durchlaufen. Es kann zudem sein, dass sie es Dir trotz Deines guten Willens nicht gestatten.

Du darfst offiziell 250 g Tabak mitnehmen. Damit wirst Du
sicher eine Weile hinkommen (ich vermute es - da ich Nichtraucher bin, kenne ich mich nicht so genau mit den Mengen aus). Ich kann Dir nicht raten, mehr mitzunehmen, wenn Du es aber trotzdem tust (und nicht uebertreibst!),
Beginners should first purchas poloniex order e cryptocurrency such as poloniex order Bitcoin from an exchange like Coinbas poloniex order e, then send that to Poloniex for trading. stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich der Aerger bei einer Kontrolle noch in Grenzen haelt. Die Moeglichkeit, dass Du nicht kontrolliert wirst, besteht natuerlich.

Fuer eventuell weitere diesbezuegliche Fragen gebe ich
nachfolgend die aktuellen Zollbestimmungen fuer Nepal bekannt.

Mit herzlichen Gruessen
Andreas (Y&Y)
--

Zollbestimmungen in Nepal f�r auslaendische Reisende

Inhaber eines auslaendischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, duerfen folgende Gegenstaende zollfrei ein- bzw. ausfuehren:

Bedarfsgegenstaende, sofern sie bei Rueckkehr wieder ausgefuehrt werden

- 1 gebrauchtes Fernglas

- 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgeraet)

- 1 Photoapparat

- 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass
eingetragen)

- 1 gebrauchte tragbare Musikanlage

- 10 bespielte oder unbespielte Kassetten (werden vor
Einfuhr in den Reisepass eingetragen)

- gebrauchte Kleidung und Bettwaesche

- gebrauchte Haushaltsgegenstaende

- 1 Kinderwagen und 1 Dreirad

- 1 Set gebrauchte F�llfederhalter

- 1 Set Filzstifte oder Bleistifte

- 1 gebrauchte Armbanduhr

folgende zur Berufsaus�bung bestimmte Gegenstaende:

- 1 Sortiment Zimmermannswerkzeug

- gebrauchte aerztliche Standardinstrumente fuer Hausaerzte
sowie gebrauchte Instrumente f�r den Bedarf jeweiliger
Fachaerzte

- 1 Musikinstrument und notwendiges Zubehoer f�r Musiker

- Sportartikel fuer Sportler

- Angel

Der Zolldirektor kann auslaendischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezaehlten mitgefuehrten Gegenstaende gestatten, sofern er dies fuer angemessen erachtet.

Zum Verbrauch bestimmte Gegenstaende

- 1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier

- 200 Zigaretten

- 50 Zigarren

- 250 g Tabak

- 15 Filme f�r Photoaufnahmen und 12 Rollen Film fuer
Videoaufnahmen

- Medikamente bis zu einem Wert von NPR 1000 (mit Ausnahme
solcher, f�r die ein Einfuhrverbot besteht)

- Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert
von NPR 1000

- frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000

- Geschenke, die auslaendische Touristen aus dem
Koenigreich Nepal ausfuehren, duerfen genehmigungsfrei
ausgef�hrt werden.

- In Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, fuer die ein Ausfuhrverbot besteht) duerfen ausgefuehrt werden bis zu dem Wert der auslaendischen Waehrung, den der Tourist bei einer Bank, die auslaendische Waehrungen eintauscht, oder bei einer Wechselstube, die zum Eintausch auslaendischer Waehrungen im Koenigreich Nepal autorisiert ist, eingetauscht hat. Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages auslaendischer Waehrung ausgeuebt werden.

Abgeschickt von am 26. Juni 2005 um 13:07 Uhr.

Antwort zu: Re: Zoll geschrieben von andrees* am 26. Juni 2005 um 11:51 Uhr.


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