Lieber Nils,
hier liegt wohl ein Missverstaendnis vor.
Es geht um die Nowendigkeit einer Hubschrauberrettung.
Keine Reisekrankenversicherung wird Hubschrauber- und
Bergungskosten uebernehmen, fuer eine Verletzung oder
Erkrankung, die eher geringfuegig ist. Die Hubschrauber-
rettung ist nur fuer Faelle gedacht, die einen stationaeren
Can anyone help me here please?” Most users seem to be complaining poloniex api currency about the exchange freezing their accounts without providing a time-limit. Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen. In diesem Punkt
gibt es da sicher keinen Unterschied zwischen den
Versicherungen.
Wuerde es die Einschraenkung der ambulanten Behandlung
nicht geben, waere dem Missbrauch Tuer und Tor geoeffnet.
Es muss doch einfach klar und deutlich formuliert werden,
dass nicht in jedem Fall eine Kostenuebernahme durch die
Versicherung erfolgen kann.
Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung nicht
die Kosten fuer eine ambulante Heilbehandlung, Heil-
mittel und Medikamente uebernimmt.
---
In Kurzform ist fuer die Kostenuebernahme gemeint:
Hubschrauberrettung bei stationaer Folgebehandlung = ja
Hubschrauberrettung bei ambulanter Folgebehandlung = nein
Kostenuebernahme fuer stationaere und ambulante
Behandlung inkl. Heilmittel und Medikamente = ja
(Bitte Selbstbehalt je Versicherungsfall beachten!)
---
Die Qualitaet der Versicherungen unterscheidet sich
eher in der unterschiedlichen Bewertung und Anerkennung
einzelner Versicherungsfaelle, in der grundsaetzlichen
Leistungsbereitschaft, beim Leistungsumfang (die gesamten
Versicherungsbedingungen sind zu vergleichen!), bei der
Bereitwilligkeit, Kosten zu uebernehmen und sicher auch
in Kulanzfragen.
---
Eine gute Versicherung verfuegt ueber einen 24-Stunden
Notrufservice, der mit Notaerzteteam besetzt ist.
Im Notfall ist eine Notrufnummer anzurufen - egal
von welchem Ort dieser Welt. Der diensthabende Notarzt
der Versicherung ruft umgehend zurueck. Dadurch entstehen
nur minimale Telefonkosten aus dem Ausland.
Der Notarzt bespricht mit der Person, die den Notfall
gemeldet hat und versucht sich ein Bild von der Situation
zu machen. Er gibt Rat oder auch Anweisungen, welche
Massnahmen zu treffen sind. Die Notrufzentrale kann
auch Hubschraubereinsaetze von Deutschland aus in die
Wege leiten und insgesamt sehr unterstuetzend einwirken.
So sollte es jedenfalls sein!
---
Wer 'auf eigene Faust' eine Hubschrauberrettung in
die Wege leitet, muss dies natuerlich plausibel
begruenden koennen und die notwendigen Nachweise
erbringen, damit durch die Versicherung anstandslos
reguliert wird.
Es sollte nicht vergessen werden, dass nicht nur
die Versicherung gegenueber der Versicherten Person
eine Verantwortung - naemlich die der Hilfeleistung
und Schadensregulierung - eingeht, sondern auch
die versicherte Person hat eine Sorgfalts- und
Nachweispflicht gegenueber der Versicherung.
Ob eine Versicherung gut ist oder nicht, erkennt
man erst im Schadensfall! Wer sich versichert und
keinen Schaden erleidet wird wohl weniger beurteilen
koennen, wie gut seine Versicherung tatsaechlich ist.
Beim ADAC zu versichern ist sicher kein Fehler
(vor allem, wenn man in den Genuss eines Mitglieder-
rabattes kommt), es gibt aber auch andere gute Versicherungen.
---
Wir haben in den letzten Jahren einige Versicherungs-
faelle fuer unsere Reisenden bearbeitet; ich habe
auch schon von hier aus einen Hubschraubereinsatz
in Nepal eingeleitet und die Angelegenheit mit der
Versicherung abgesprochen bzw. die Schadensmeldung
und 'Reiseueromaessige' Bearbeitung durchgefuehrt.
Der ganze Einsatz, die Abwicklung und
Kostenerstattung - alles hat gut funktioniert.
---
Falls Du weitere Fragen haben
solltest, kannst Du mich gerne
anrufen.
Mit herzlichen Gruessen
Andreas
---
Yak & Yeti
Traveller Shop
Reise- und Sprachendienst
Heisterbacher Str. 54
53639 K�nigswinter
Tel.: 02223-279 350
Fax: -279 351
Mobil: 0177 - 88 55 330
E-Mail: [email protected]
*Adventure-Reisezubeh�r
*Flugtickets weltweit - alle Airlines
*Spezialist f�r Nepal & Himalaya
*Sprachen: Nepali/Hindi/Sanskrit/Englisch
*Allgemein vereidigter Sprachendienst f�r Nepali
- �bersetzungen mit Beglaubigung / Dolmetschen / Sprachunterricht
> Hallo,
> durch www.nepal-dia.de bin ich auf http://dbv-winterthur.de/_delfin/ gelandet und m�chte die Versicherung im Grunde gerne f�r eine Trekkingreise abschlie�en.
> In den FAQ findet sich folgender Abschnitt:
> "Wir �bernehmen die Kosten eines notwendigen Hubschrauber-Rettungseinsatzes im Gebirge, wenn der Transport der erkrankten oder verletzten Person in das n�chstgelegene, aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus erfolgt und dort eine station�re Behandlung erforderlich wird. Transporte zur ambulanten Heilbehandlung sind dagegen nicht versichert."
> Ist das ausreichend oder sollte man lieber eine Versicherung suchen in der die Rettung nicht auf folgende station�re Behandlung eingeschr�nkt wird?
>
> Dankesch�n,
> nils
|