Einige Infos bezueglich Deiner Fragen


Lieber Bishnu,

ob man Dich in der nepalischen Botschaft in Berlin korrekt behandelt hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Was Deine Bewerbung fuer einen Studienplatz in Deutschland anbetrifft, so muss die meines Wissens vom Heimatland, d.h. in Deinem Fall von Nepal aus an die entsprechende Universitaet gerichtet werden.

Das bedeutet, dass Du im Normalfall sowieso wieder zur�ck nach Nepal musst, falls Du Dich derzeit bereits im Ausland befinden solltest. Wenn das so ist, kannst Du die Beglaubigung der Kopien vom nepalischen Aussenministerium und dann durch die Deutsche Botschaft noch anfertigen lassen.

Soweit mir bekannt, kannst Du Dich nicht aus dem Ausland bei deutschen Universitaeten bewerben - es wird verlangt, dies von Nepal aus zu tun und insofern weiss ich nicht, ob Dir das ueberhaupt etwas nuetzt, wenn Du das in Deutschland beglaubigen laesst. Sollte es dennoch moeglich sein (erkundige Dich!), so muesste es bei der Nepalischen Botschaft in Berlin eine Gebuehrenordnung geben, in der auch der Preis fuer Beglaubigungen festgelegt ist. Dieser Preis muss dann bezahlt werden - wie hoch oder wie niedrig er auch immer sein mag. Die Botschaft muss eine Quittung aushaendigen!

Da Du Deine Originaldokumente nicht aus der Hand geben und dies auch nicht postalisch machen solltest, empfehle ich Dir, mit einer Person Deines Vertrauens (moelichst deutsch) persoenlich zur Botschaft zu fahren und somit die Beglaubigung in Anwesenheit eines Zeugen durchf�hren zu lassen.

Wenn Du das nicht von der Botschaft in Berlin machen lassen moechtest, so erkundige Dich, ob die beiden Generalkonsulate in Deutschland so etwas durchfuehren.

Hier, die Adressen:

Honorary Royal Nepalese Consulate General
Schloss Str. 21,
70174 Stuttgart
Tel. 0711- 1812683,
Fax 1812685
Email: [email protected]

--

Honorary Royal Nepalese Consulate General
Ottostrasse 9,
80333 ,M�nchen
Tel. 089- 44109259,
Fax 45872525
Email: [email protected]

---

Alle anderen nepalischen Konsulate sind nur Honorarkonsulate und die werden dafuer wahrscheinlich nicht die Befugnis haben. Nur 'Stuttgart' und 'Muenchen' sind Generalkonsulate!

Solltest Du in Oestereich sein, so kannst Du das in Wien von der Nepalischen Botschaft machen lassen und gehst anschliessend zur Deutschen Botschaft. Hier, die Adresse:

Honorary Royal Nepalese Consulate General
Schickgasse 25, A- 1220 Wien
Tel. 0043-1-28800100,
Fax 28800111
Email: [email protected]

--

Deutsche Botschaft

Metternichgasse 3
1030 Wien

Tel.: (+ 43 1) 711 54 -0
Fax: (+ 43 1) 713 83 66
Email: [email protected]

Die Botschaft ist f�r den Publikumsverkehr
in der regul�ren Dienstzeit

montags bis freitags von 08.00 - 13.00 Uhr,
montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr und
The default, recommended Triggers to update the bittrex script sheet runs every 6 hours. freitags von 13.30 - 15.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung ge�ffnet.

---

Das ganze hat aber nur Zweck, wenn Du die Bewerbung auch wirklich von ausserhalb Nepals einreichen darfst!

Dein nepalischer College Abschluss wird Dir in Deutschland sicherlich nicht einfach anerkannt! Wenn Du nach Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens eine Zusage einer deutschen Universitaet erhaeltst, musst Du in der Regel erst eine Sprachpruefung ablegen und nach Bestehen mindestens ein Jahr lang das Studienkolleg besuchen. Du musst Dich bereits fuer das Studienkolleg mit den Schwerpunktfaechern im Hinblick auf Dein zukuenftiges Studium in der Uni festlegen. Erst wenn Du die Pruefung am Studienkolleg bestanden hast, verfuegst Du ueber einen Abschluss, der dem Abitur gleichgesetzt ist. Erst dann kannst Du ein Hochschulstudium beginnen.

---

Falls Du Zeugnisse oder Dokumente von Nepali uebersetzen lassen musst, so kannst Du Kontakt mit uns aufnehmen. Meine Frau ist fuer Nepali allgemein vereidigt und wir koennen unsere Uebersetzungen nach Richtigkeit und Vollstaendigkeit des Inhaltes beglaubigen. Unsere Uebersetzungen werden in der Regel von allen deutschen Gerichten, Behoerden etc. anerkannt. Solche Uebersetzungen sind allerdings nicht ganz billig (Preis auf Anfrage!)!

Eine Beglaubigung fuer die Echtheit Deiner Dokumente kann nur eine nepalische Behoerde, die dazu befugt ist, vornehmen.

---

Und noch einen Tipp zum Schluss:

Ich habe zwar etwas schmunzeln muessen, jedoch
bin ich der Meinung, man ist nur dann ein
'armer Hund' wenn man sich selber als so einer
empfindet!

Es ist sicher besser, Selbstbewusstsein zu zeigen,
dann wird auch keiner versuchen, Dich schlecht zu
behandeln oder Dich finanziell auszunehmen.

---

Viel Erfolg!

Mit herzlichem Gruss
& Namaste

Andreas

---

Andreas Khanal

Yak & Yeti
Traveller Shop
Reise- und Sprachendienst
Heisterbacher Str. 54
53639 Koenigswinter
Tel.: 02223-279 350
Fax: -279 351
Mobil: 0177 - 88 55 330
E-Mail: [email protected]
*Adventure-Reisezubeh�r
*Flugtickets weltweit - alle Airlines
*Spezialist f�r Nepal & Himalaya
*Sprachen: Nepali/Hindi/Sanskrit/Englisch
*Allgemein vereidigter Sprachendienst f�r Nepali
- Uebersetzungen mit Beglaubigung / Dolmetschen / Sprachunterricht

Abgeschickt von am 30. M�rz 2005 um 19:05 Uhr.

Antwort zu: Bitte um Info! Beglaubigung der Dokumente geschrieben von Bishnu Ban am 30. M�rz 2005 um 15:52 Uhr.


antworten    zur�ck zum Board




Antwort:

Name:  
E-Mail:

�berschrift:

Nachricht: