Schade, schade! |
Lieber Max, es ist wirklich bedauerlich, was Euch da geschehen ist! Nat�rlich kann ich die Angelegenheit letztendlich nicht beurteilen, da ich zu wenig �ber die einzelnen Zusammenh�nge wei�. Es steht mir auch nicht zu bzw. es ist nicht meine Absicht, 'Kollegen-Schelte' zu betreiben oder in irgend einer Weise Partei zu ergreifen. Juristisch kann ich ebenfalls nichts dazu sagen, da ich kein Jurist bin. Was ich aber gerne tun kann, ist, Dir allgemein zu so einem Problem, wie ihr es leider erlebt habt, zu schreiben: Wenn eine Ticketausstellung aufgrund eines Kundenauftrags durchgef�hrt wird, so m�ssen alle Teilfl�ge, die zu dem Gesamtflug geh�ren, best�tigt sein. Anderenfalls k�nnen Flugtickets grunds�tzlich nicht ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass in einem Fall wie hier, die Best�tigung durch die Airline vorhanden gewesen sein muss. Nun kann die Ticketausstellung erfolgen. Dies wird entweder durch das Reiseb�ro selber gemacht oder durch die Airline oder durch einen Consolidator. Bei der Ausstellung m�ssen die Ticketnummern und einige weitere Informationen in die Buchung im Reservierungssystem eingegeben werden. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe! An dieser Stelle k�nnen bei der Eingabe Fehler passieren (z.B. wenn die Person, die diese Aufgabe durchf�hrt, bei ihrer Arbeit unterbrochen wird oder sie selber unterbricht!). Wenn dann nach der Unterbrechnung an der Stelle, an der aufgeh�rt wurde, nicht angekn�pft wird, kann es passieren, dass bei einigen Tickets die Systemeingaben durchgef�hrt wurden, an anderen wiederum nicht (was nat�rlich nicht sein sollte!). Um diese Fehlerquelle auszuschlie�en, muss an diesem Punkt, neben der Selbstkontrolle, m�glichst eine weitere Kontrolle durchgef�hrt werden! Sind die Tickets nun ausgestellt, werden Sie gegen Bezahlung des Kunden ausgeh�ndigt. Die Instanz, die die Tickets aush�ndigt oder verschickt, muss ebenfalls noch einmal kontrollieren, ob die Systemeingaben korrekt durchgef�hrt wurden. Dies bedeutet, dass die �berpr�fung durch drei Kontrollinstanzen gelaufen sein sollte, bevor ein Kunde die Tickets erh�lt. Innerhalb eines Reiseb�ros sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar verteilt. Sollte ein Consolidator involviert sein, so ist auch zwischen dem Reiseb�ro und dem Consolidator abgestimmt, welche Aufgaben von wem durchgef�hrt werden. Die Kontrollfunktionen m�ssten im Normalfall von Beiden durchgef�hrt werden - dies zur gegenseitigen Absicherung und der Absicherung, dem Kunden gegen�ber. An welchem Punkt ein eventueller Fehler begangen wurde, l�sst sich klar eingrenzen. Das Reservierungssystem verf�gt �ber eine sogenannte 'History', die genauen Aufschlu� dar�ber gibt, wer, wann, was eingegeben hat. Wenn trotz der verschiedenen Kontrollmechanismen, �ber die jedes Reiseb�ro und jeder Consolidator verf�gen muss, Fehler entstehen, muss genau lokalisiert werden, an welcher Stelle der Fehler passiert ist und welche Kontrollinstanzen nicht funktioniert haben. Die Fehlerquelle ist somit nicht irgendwo, sondern klar definierbar. Bevor die Fluggesellschaft bei Reservierungen, bei denen keine Ticketnumern ins System eingegeben wurden, eine Stornierung der Fl�ge vornimmt, gibt sie in der Regel noch eine Systemmeldung in die betreffende Flugreservierung, in der sie darauf hinweist, dass bis zu einem bestimmten Datum die Ticketnummern eingegeben werden m�ssen. Erst wenn dies nicht fristgerecht geschieht, werden die Fl�ge durch die Airline storniert. In jedem Fall muss ein Reiseb�ro, bei dem im Zusammenhang mit dem Ticketing Fehler entstanden sind, daf�r gerade stehen. Obwohl es mehrere Kontrollmechanismen gibt, kann bei einer Verkettung von Fehlern, die Situation entstehen, dass ein ausgestelltes Ticket, beim Check-In keine G�ltigkeit hat, da die Fl�ge im System gel�scht wurden. In dieser Situation sind sowohl Reiseb�ro, evtl. Consolidator und die Fluggesellschaft gefragt, entweder als Einzelinstanz oder in gegenseitiger Abstimmung eine kundenfreundliche L�sung bzw. eine L�sung zur Schadensbegrenzung zu finden. Dies muss aufgrund der nahenden Abflugzeit schnellstens geschehen und da m�ssten auch unkonventionelle Ma�nahmen in Erw�gung gezogen werden. Wenn es sich um einen in den Buchungsklassen der ausgestellten Tickets ausgbuchten Flug handelt, ist zu pr�fen, ob m�glicherweise h�here Buchungsklassen oder gar die Businessclass verwendet werden k�nnen. Dabei muss nat�rlich irgend jemand die entstehenden Mehrkosten �bernehmen. Sofern in der Eile die Verursacherfrage und die damit verbundene �bernahme der Mehrkosten nicht gekl�rt werden k�nnen, steht die Flugteilnahme definitiv in Frage. Wenn der Flug nun nicht angetreten werden kann, sollte gepr�ft werden, ob nicht doch ein oder zwei Tage sp�ter die M�glichkeit eines Ersatzfluges besteht. Auch als Kunde kann man seinerseits aktiv werden, um noch eine Ersatzl�sung zu finden. Die Ersatzl�sung funktioniert allerdings nur, wenn sich das Reiseb�ro kooperativ zeigt (was im Eigeninteresse eigentlich der Fall sein sollte!). Wenn nun gar nichts mehr zu retten ist, sollten beide Parteien m�ndlich oder schriftlich eine einvernehmliche Schadensregulierung anstreben. Wenn die nicht erreicht werden kann, bleibt nur noch der Rechtsweg. Es ist insgesamt schade, wenn so eine Reisepanne, durch die Aneinanderkettung von Fehlern entsteht und es nicht gelingt die Pannenserie an irgend einer Stelle zu durchbrechen. Der finanzielle Schaden kann zwar behoben werden - die entgangene, gemeinsame Reise, die so lange vorbereite und auf die man sich zusammen so gefreut hat, ist leider nicht mehr zur�ckzugewinnen. Es bleibt dann nur noch, das Beste aus der Situation zu machen. Vielleicht n�tzt ein ruhiges, gemeinsames Gespr�ch, mit dem Reiseb�ro, bei dem das Ganze geschehen ist. Miteinander zu reden bringt manchmal mehr, als die Juristen zu bem�hen. Oder dass die Sache wenigstens au�ergerichtlich geregelt werden kann. Vielleicht kommt neben dem finanziellen Schadensersatz noch eine Kulanz- oder Entsch�digungsl�sung zu Stande, die ein wenig Verbesserung der zweifellos bedauerlichen Situation bringt. Viel Erfolg f�r den weiteren Verlauf Eurer Angelegenheit! Mit herzlichen Gr��en Yak & Yeti
> Am 06.10. wollten wir (6 Pers.) mit GulfAir via Abu Dhabi nach KTM fliegen. Leider stellte man beim Check in fest, dass von 3 Pers. die Tickets nicht best�tigt waren. Die anderen 3 konnten fliegen.
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Abgeschickt von am 14. Oktober 2003 um 20:43 Uhr
Antwort zu: 1. Nepalurlaub endet am Flughafen geschrieben von Max am 11. Oktober 2003 um 20:26 Uhr: |