Lieber Michael, lieber Klaus,
es ist zwar grundsaetzlich erlaubt,
mit einem Oneway Ticket in Nepal
einzureisen, jedoch ist klar, dass
Einreisende mit Touristenvisum das
Land am Ende des bewilligten Aufenthalts-
zeitraumes wieder verlassen muessen.
Bei einem Return-Ticket ist der Absicht
glaubhaft erbracht, dass die einreisende
Person das Land auf dem Luftweg wieder
verlaesst. Bei einem Oneway-Ticket fehlt
ein Nachweis dieser Art.
Eigentlich sind die fuer die Einreise zustaendigen
Beamten des Immigration Office am Flughafen KTM
verpflichtet, auch das Flugticket der einreisenden
Person zu kontrollieren. In der Praxis findet
dies jedoch in den meisten Faellen nicht statt.
Das heisst jedoch nicht, dass die Vorlage des
Tickets grundsaetzlich nicht verlangt wird. In
Einzelfaellen oder Stichproben kann dies geschehen.
Das eigentliche Problem besteht jedoch
eher beim Einchecken am Startflughafen.
Beim Einchecken wird zunaechst geprueft, ob die
Person, die zu fliegen beabsichtigt, mit dem
Reisepass und dem dazugehoerigen Flugticket
uebereinstimmt. Der Pass muss im Fall Nepal eine
Mindestgueltigkeit von 6 Monaten (auf den Tag
genau!) aufweisen. Ist die Gueltigkeit nur um
einen Tag zu kurz, wird die bestreffende Person
von der Airline nicht transportiert.
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Letztes Jahr im Oktober bin ich selber mit einem
Reisepass, der nur noch drei Tage ueber die gefor-
derten 6 Monate gueltig war nach Nepal gereist.
Ich wurde beim CheckIn in Frankfurt darauf ange-
sprochen. Als ich dann in KTM einreiste, sagte der
Schalterbeamte zu mir, ob ich wuesste, dass da
nur noch drei Tage uebrig sind (worauf ich laechelnd
nickte). Und als ich nach Indien eingereist bin,
schaute auch dieser Schalterbeamte am Flughafen
Delhi ein wenig erstaunt auf meinen Pass.
So etwas passiert einem nicht, wenn der Pass noch
lange gueltig ist, aber in einem Fall, wo es ein
wenig knapp ist, kann das schon ganz anders aussehen.
Mir war das jedenfalls ein Beweis dafuer, dass die
am Ende doch ziemlich genau hinschauen koennen.
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Sind die Voraussetzungen, am Flug teilzunehmen,
erfuellt, gibt es seitens des CheckIn Personals
keine Fragen, sofern mit den einzuhaltenden Ge-
paeckmengen alles ok ist und im Gepaeck nichts
unerlaubtes enthalten ist. Der Normalfall
dabei ist natuerlich, dass die reisende Person
ein Return-Ticket hat.
Wenn jedoch mit Oneway-Ticket geflogen wird,
erzeugt das die Aufmerksamkeit des CheckIn
Personals, da es dafuer verantwortlich ist,
nur Reisende einzuschecken, die alle Voraus-
setzungen erfuellen, am Flug teilzunehmen und
die vom Zielland geforderten Einreisebestimmungen
zu einzuhalten.
D.h., sie schauen tagesaktuell in ihrem Computer-
system nach, ob fuer das Zielland die Einreise mit
Oneway-Ticket erlaubt ist (es gibt natuerlich auch
Laender bei denen das nicht der Fall ist!), und
erhalten die Information, dass das in Nepal geht.
Soweit so gut.
Dann kommt aber die naechste Frage: Wo ist der
Nachweis, dass das Land wieder verlassen wird?
Dann als Reisender zu sagen "ja mal gucken,
ich will mir eigentlich vor Ort ein Ticket
fuer den Rueckflug kaufen", ist sicherlich
keine so gute Idee. Die wissen in dem Moment
naemlich nicht, wie das Immigration Office in
Kathmandu auf die gleiche Frage reagieren wuerde.
Und das CheckIn Personal wird dadurch unsicher,
ob sie den Passagier/die Passagierin transportieren
duerfen, oder nicht.
Bei Personen, denen die Einreise im Zielland
verweigert wird - aus Gruenden, die das CheckIn
Personal (beispielsweise in Frankfurt) zu
verantworten hat - muss die Fluggesellschaft,
mit der die Person nach Nepal geflogen ist,
diese auch wieder auf eigene Kosten zurueck-
transportieren. Ausserdem droht der Airline
dafuer eine Geldstrafe von bis zu 5.000 UD$.
Es wird sicher selten zu solchen Faellen kommen -
wenn ueberhaupt! Jedoch ist das CheckIn Personal
immer mit dieser drohenden Moeglichkeit konfrontiert.
Letztendlich entscheidet der Supervisor der
Airline, ob eine Person mitreisen darf, oder
nicht. Da kann ein Reisender ein gueltiges
Ticket haben, wie er will. Wenn der Supervisor
'Nein' sagt, dann fliegt die betreffende Person
definitiv nicht mit. Sie bekommt anschliessend
wahrscheinlich ihr Ticket erstattet, aber sie fliegt
nicht mit! Der Supervisor ist an der Bodenstation
dafuer verantwortlich, dass niemand in die Maschine
einsteigt, die die Voraussetzungen fuer die Teilnahme
am Flug nicht erfuellt bzw. die ein Sicherheitsrisiko
darstellen koennte.
Ich kann niemandem raten, wie er sich beim
CheckIn verhalten sollte, fuer den Fall, dass
er/sie vom CheckIn Personal auf sein Oneway-Ticket
angesprochen wird. Persoenlich wuerde ich moeglichst
selbstbewusst sagen, dass ich von Nepal aus auf
dem Landweg nach Indien weiterreisen werde. Und
auf die Frage, wo das Indienvisum im Pass zu finden
ist, wuerde ich antworten, dass ich das problemlos
in Nepal Online beantragen bzw. ausstellen lassen
kann. Wenn ich die Voraussetzungen fuer ein Nepal-
Visum erfuelle, sollte dies auch fuer ein Indien-
Visum der Fall sein. Ich denke, dass die Chancen
dann gut stehen wuerden, dass keine weiteren Fragen
gestellt werden und ich einchecken koennte. Eine
Garantie dafuer gibt es allerdings nicht - das ist
klar.
Uebrigens wuerde ich weder am CheckIn-Schalter noch
am Einreiseschalter in Kathmandu eine 'Antwort auf
eine nicht gestellte Frage geben'. D.h., man kann
stets freundlich sein, aber man sollte - gerade
wenn man mit OnewayTicket reist - nicht irgendetwas
'herumplappern', was gar nicht gefragt wurde. Das
kann ungewollt durchaus zu Komplikationen fuehren.
Wer immer ohne jede Probleme reist - wunderbar!
Aber das ist eben leider nicht bei jedem so. Das
kann ich aus meiner Erfahrung sagen.
Da du, lieber Klaus, sicher immer sehr gut vorbereitet
auf Reisen gehst und wahrscheinlich noch nie mit einem
Oneway-Ticket nach Nepal unterwegs warst, ist es relativ
naheliegend, dass du stets gut durchkommst. Es sei
dir von Herzen gegoennt!
Lieber Michael, es wird schon gut gehen. Es ist
auf jeden Fall richtig, dass du dir ueber diesen
Punkt Gedanken machst. Wer sich gedanklich ein
wenig vorbereitet, bekommt das dann auch hin.
Viel Erfolg!
Mit besten Wuenschen
Andreas
www.yakyeti.de
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