Hallo Andreas,
der Sachverhalt ist sehr klar:
Du kannst in Nepal mit auslaendischer
Staatsangehoerigkeit kein Land, keine
Immobilien etc. auf deinem Namen
kaufen. Daran aendert sich auch nichts,
wenn du mit einer Person, die die
nepalische Staatsangehoerigkeit hat,
verheiratet bist.
Dies ist zum Schutz, dass es nicht
durch reiche Auslaender zum Aus-
verkauf Nepals kommt.
Nur deine zukuenftige Frau kann
auf ihren Namen Eigentum er-
werben. Durch notarielle Be-
urkundung kannst du finanzielle
Mittel, die du in die Ehe mit ein-
bringst aktenkundig machen.
Irgendeinen Besitz, ueber den
du verfuegen oder den du gar
veraeussern koenntest, kannst du
definitiv nicht erwerben.
Genauso kannst du als Auslaender
im Rahmen eines Joint Ventures
zum Zwecke geschaeftlicher Aktivi-
taeten Firmenpartnerschaften ein-
gehen. Aber auch in diesem Zu-
sammenhang kannst du im juristi-
schen Sinne nur geschaeftliche
Anteile und somit die Beteiligung
an Gewinn und Verlust, jedoch
keinen eigenen Besitz erlangen.
Es ist ratsam, dass ihr euch
beide vor Eheschliessung
mit den rechtlichen Sachver-
halten des Heiratsrechtes
vertraut macht, damit ihr wisst
auf welche rechtlichen Rahmen-
bedingungen ihr euch einlasst,
insbesondere wenn die Ehe
in Nepal geschlossen wird.
Das klingt wenig romantisch,
es waere dennoch klug, dies
zu tun!
Es gibt zwischen Nepal und
Deutschland bzw. der EU
kein Heiratsabkommen.
Wer gut informiert ist, beugt
der Situation vor, vielleicht
spaeter einmal boese ueberrascht
zu werden.
Gutes Gelingen
& viel Erfolg -
Andreas
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