Re: Besucher Einladung

> Hallo Dietrich, Du musst eine foermliche Einladung (schriftlich) aussprechen. Dann musst Du beim Auslaenderamt deiner Stadt eine Verpflichtungserklaerung abgeben dass du fuer alle Kosten die dein Besucher verusacht aufkommst. Darueberhinaus braucht er eine sog. Incoming Versicherung (Krankenversicherung) Wichtig ist es, dass er beim beantragen des Visums seine Rueckkehrwilligkeit glaubhaft machen kann.
> Soweit aus meiner Erinnerung, liegt schon ein paar Jahre zurueck, duerfte sich aber kaum geaendert haben.

> Gruss
> Klaus
> www.unter-gebetsfahnen.de

Hallo Klaus,
danke fuer die Auskunft.
Also auf zur Auslaenderbehoerde...
Gruss Dietrich

Geschrieben von am 21. Januar 2019 um 18:10 Uhr.

Antwort zu: Re: Besucher Einladung geschrieben von Klaus am 21. Januar 2019 um 13:33 Uhr.


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