Re: Einfuhr durch Dritte nicht zulaessig |
Da muss ich leider widersprechen.
Bei der angesprochenen Moeglichkeit der Einfuhr von Arzneimitteln im Reiseverkehr handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen in Deutschland nur fuer den Reisenden selbst gilt (Ausnahme vom Verbringungsverbot des § 73 AMG)! Die Einfuhr durch Reisende fuer andere Personen faellt definitiv nicht darunter, nachzulesen z.B. unter: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Arznei-Betaeubungsmittel/arznei-betaeubungsmittel_node.html "Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland duerfen Arzneimittel in einer dem ueblichen persoenlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingefuehrt werden. Als ueblicher persoenlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Beruecksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen." I.Ue. waeren die Medikamente auch nicht als Reisemitbringsel abgabenfrei, da die Waren im persoenlichen Gepaeck des Reisenden ausschliesslich zu seinem persoenlichen Gebrauch oder Verbrauch, fuer Angehoerige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein muessen. Herzliche Gruesse
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Geschrieben von am 22. Februar 2018 um 19:26 Uhr.
Antwort zu: Suche dringend Medizin-Courier / Kathmandu geschrieben von T. am 12. Februar 2018 um 12:19 Uhr. |