> Wir moechten gerne Freunde aus Nepal nach Wien einladen. 2 von ihnen haben ihr Studium schon abgeschlossen, das Maedchen hat den Schulabschluss mit 16 an einer englischsprachigen Schule in Kathmandu gemacht und wird ebenfalls studieren. Es ist geplant, dass sie im Sommer kommen. Paesse sind vorhanden. wie ist das Procedere fuer die drei bzw. fuer uns um an entsprechende Visa zu gelangen. Die Finanzierung ist gesichert. Alle drei haben nicht vor in Oesterreich zu bleiben.
> Danke fuer die Infos Brigitte
Liebe Brigitte, habe vor kurzem wegen dem selben Thema angefragt und diese Nachricht bekommen:
nepalesische Staatsangehoerige benoetigen fuer die Einreise und einen kurzen Aufenthalt in Oesterreich ein Visum. Ein Visum fuer den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C, Schengen-Visum) ermoeglicht die Einreise in den Schengen-Raum und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Ein Visumantrag ist grundsaetzlich bei der fuer den rechtmaessigen Wohnsitz des Antragstellers zustaendigen oesterreichischen Vertretungsbehoerde einzureichen. Im konkreten Fall ist dies die Oesterreichische Botschaft Neu Delhi.
Darueber hinaus besteht in Nepal die Moeglichkeit ein Visum C bei der Deutschen Botschaft Kathmandu, die Oesterreich in Schengen-Visa Angelegenheiten vertritt, zu beantragen.
Fuer einen bei einer oesterreichischen Vertretungsbehoerde eingebrachten Antrag fuer ein Visum zu einer privaten Besuchsreise ist von Seiten des Einladers allenfalls ein Einladungsschreiben erforderlich, welches prinzipiell formfrei ist. Aus diesem Schreiben sollten Grund und Dauer des Aufenthalts sowie das Verhaeltnis zum Visumwerber ersichtlich sein. Falls die eingeladene Person beim Einlader untergebracht sein wird, sollte dem Schreiben auch eine Kopie des Datenblattes des Reisepasses des Einladers beigefuegt werden ebenso wie ein Nachweis zur angefuehrten Unterkunft, wie z.B. eine Kopie des Meldezettels, des Mietvertrages, des Eigentumsnachweises, etc.
Im Zuge des Verfahrens wird unter anderem geprueft, ob der Antragsteller ueber genuegend Eigenmittel fuer den Aufenthalt in Oesterreich verfuegt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Einlader bei der fuer ihn zustaendigen Fremdenpolizeibehoerde kostenlos fuer den Besucher, eine elektronische Verpflichtungserklaerung (EVE) abgeben, mit der er sich bereit erklaert fuer alle Kosten aufzukommen, die oeffentlichen Rechtstraegern durch den Aufenthalt des Visumwerbers, auch wenn dieser ueber den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen koennten. Sollte der Einlader selbst nicht dazu in der Lage sein eine solche abzugeben, besteht auch die Moeglichkeit, dass eine andere Person mit Wohnsitz in Oesterreich sich verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Weiterleitung der EVE an die Deutsche Botschaft Kathmandu aus Oesterreich leider nicht erfolgen kann. Diese muss von der zustaendigen oesterreichischen Fremdenpolizeibehoerde an eine zustaendige oesterreichische Vertretungsbehoerde elektronisch weitergeleitet werden. Bitte kontaktieren Sie fuer naehere Informationen zu einer Weiterleitung der EVE von der Oesterreichischen Botschaft Neu Delhi zur Deutschen Botschaft Kathmandu die Vertretungsbehoerden direkt (Kontakt s.u.).
Poloniex Enforced KYC and Limited Accounts to $2,000 Withdrawals Poloniex has started enforcing its new KYC policies announced backed in December, poloniex api documentation even blocking some users accounts.
Naehere Informationen zur EVE finden Sie auf dieser Seite des Bundesministeriums fuer Inneres: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fremdenpolizei/einreise_visa/Visum_6.aspx
Auskuenfte zu den zustaendigen Polizeistellen, erhalten Sie an der fuer den jeweiligen Wohnsitz zustaendigen Landespolizeidirektion: http://www.polizei.gv.at/start.aspx
Fuer weitere Auskuenfte zu den erforderlichen Unterlagen und dem Antragsprozedere fuer ein Visum werden Sie ersucht, sich direkt an die zustaendige oesterreichische Vertretungsbehoerde oder an die Oesterreich in Schengen-Visa Angelegenheiten vertretende deutsche Botschaft zu wenden:
Oesterreichische Botschaft Neu Delhi
Adresse: Ep-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110 021
E-Mail: [email protected]
Web: www.aussenministerium.at/newdelhi
Amtsbereich: Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Sri Lanka
Deutsche Botschaft Kathmandu
Adresse: Kathmandu 44600, Nepal
Telefon: (00 977-1) 421 7200
E-mail: [email protected]
Web: http://www.kathmandu.diplo.de/Vertretung/kathmandu/de/Startseite.html
Allgemeine Informationen zur Visum – Antragsstellung finden Sie auch auf unserer Homepage: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich/einreise-und-visum/
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