Re: Einfuhr von Flachbildfernseher |
Danke fuer dne hinweis- jetzt habe ich es endlich verstanden.
> Hallo zusammen, > Voraussetzung fuer die Erstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr, auf die Andrees hinweist, ist, dass Harald seinen gewoehnlichen Wohnsitz im Ausland hat. Allein die blosse Ausfuhr eines Gegenstandes reicht nicht aus, um die Voraussetzungen fuer eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung zu erfuellen (§§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG). > Gruss und Happy Holi > > nun die Fernsehen sind in Deutschland billiger, weil nur unsere UST draufkommt die aber deutlich niedriger als die Nepalische Einfuhrsteuer ist. > > > > die Zollvorschriften versteht sowieso kein Mensch und stammen wohl noch aus "Kaisers Zeiten". > > > Packe den TV in deinen Koffer. Touristen werden bei der Einreise am Flughafen aus meiner Erfahrung nicht kontrolliert. Reise uebrigens seit 1995 regelmaessig nach Nepal. Bislang hat sich noch niemand fuer den Inhalt meines Gepaecks interessiert. > > > Wuensche eine gute Reise > |
Geschrieben von am 16. März 2017 um 13:13 Uhr.
Antwort zu: Re: Einfuhr von Flachbildfernseher geschrieben von AlexW am 12. März 2017 um 10:10 Uhr. |