Wie ist es mit der Aufenthaltszeit in Nepal?


Liebe Leute,

wenn wir schon dabei sind, uns genau damit
zu befassen - die Regelung ist wie folgt:

Wer z.B. am 1.11. einreist und am gleichen Tag
wieder ausreist, haelt sich nicht 'Null Tage'
in Nepal auf, sondern einen Tag.

Wer am 1.11. einreist und am 16. wieder ausreist,
ist nicht 15 sondern 16 Aufenthaltstage in Nepal.

Es wird nicht nach '24h' gerechnet, sondern nach
angebrochenem Aufenthaltstag.

Dass es vom Immigration Office bei einem Tag
Ueberschreitung nicht so genau genommen wird
bzw. dass diese Toeranz besteht, hat damit zu
tun, da sowohl der erste als auch der letzte
Aufenthaltstag jeweils nicht mit vollen 24
Stunden voll ausgeschoepft werden koennen. Dem
wird durch dieses Entgegenkommen Rechnung ge-
tragen.

Um bei unserem Beispiel zu bleiben - wer dann
naemlich am 17.11. ausreisen moechte, ueberschreitet
die Aufenthaltsdauer des 15 Tagersvisum ganz eindeutig.
Somit wird eine Visumverlaengerung verlangt und Toleranz
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vorhanden.

Da es kein Tagesvisum und auch kein 7 Tage Visum
(letzteres gab es mal) gibt, sondern nur ein 15, 30
oder 90 Tages Visum gibt, kann nur mindestens auf ein
15 Tages Visum verlaengert werden. Wenn es dazu kommt,
werden natuerlich auch alle 15 Tage berechnet, auch wenn
die Ausreise bereits am ersten Tag der Verlaengerung
(hier der 17.11.) erfolgt.

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Zusammengefasst:

Der Tag der Einreise ist immer der 1. Aufenthaltstag -
egal zu welcher Uhrzeit eingereist wird!

Wer am 16., 31., 91. Tag etc. ausreist, bekommt vom
Zollbeamten vielleicht ein laecheln geschenkt, in der
Regel gibt es aber keine weiteren Probleme.
Anders, wenn noch mehr ueberschritten wird!

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Andere Regelung bei Flugtickets (!):

Der Tag der Einreise ist wieder der 1. Aufenthaltstag.

Der Tag der Ausreise muss abver innerhalb des gueltigen
Ticketzeitraumes liegen, es sei denn, der Ticketzeit-
raum wird rechtzeitig umgewandelt und gegen Zuzahlung
umgebucht und in einen laengeren Aufenthaltszeitraum
geaendert. Preisguenstige Flugtickets oder Special
Offers unterliegen in der Regel restriktiven Tarifen
und sind meistens nicht umbuchbar bzw. eine Verlaenge-
rung des Aufenthaltszeitraumes ist im Nachhinein
nicht moeglich. In so einam Fall kann man das be-
stehende Ticket nur verfallen lassen und sich eine
neues Oneway Ticket fuer den Rueckflug kaufen, was
recht teuer werden kann (besonders zu Hauptsaison-
zeiten!).

Ein Flugticket dessen maximaler Aufenthaltszeitraum
auch nur um einen Tag ueberschritten wird, ist nicht
gueltig und kann nicht angetreten werden!

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Soviel zu alledem.

Allen ein schoenes Wochenende!

Mit besten Wuenschen
Andreas

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www.yakyeti.de
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Geschrieben von am 14. Juli 2012 um 11:56 Uhr.

Antwort zu: Re: Nepal Visum 15 Tage - WIE wird denn gerechnet? geschrieben von Gregor aus Essen am 14. Juli 2012 um 09:47 Uhr.


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