das mit der verpflichtungserklaerung ist mir klar. ich habe schoen oefter besuch aus nepal da gehabt.
ich gehe davon aus das jeder demjenigen 100 % traut, den er einlaedt. aber wem und warum kann man jemandem 100 % trauen???
es gibt immer faelle wo tiefstes vertrauen da war und es missbraucht wurde.
aber sollte man deswegen niemanden mehr einladen?
> > oder weiss jemand wo ich korrekte kompetente informationen fuer so einen fall bekomme?
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> Du must zum zustaendigen Auslaenderamt. Dort musst Du eine sog. "Verpflichtugserklaerung" abgeben mit der du dich verplichtest alle anfallendne Kosten, incl. Abschiebung zu uebernehmen! Wenn das korrekt laeuft musst Du in diesem Zusammenhang auch eine "Belehrung" bekommen!
> Ausserdem brauchst Du Einkommensnachweise (3 Gehaltsabrechnungen) + Nachweis der Wohnverhaeltnisse die es erlauben einen Gast zu beherbergen. (Z.B. Miervertrag oder Grundsteuerbescheid bei Wohneigentum) Ausserdem den Nachweis einer Krankenversicherung (sog. Incomingversicherung)
> Wenn dein "Gast" abhaut, waere das der GAU fuer dich!
> Es sollte also wirklich ein freundschaftliche, vertrauensvolle Beziehung sein, keine Gefaelligkeit die man mal so nebenbei erweist!"
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