Re: Besuchervisum - Schengenstaat - Asyl |
Erstens: Ja, das faellt auf. Aus zwei Gruenden:
Erstens muss man sich, wenn man das erste oder zweite Mal ein Touristenvisum bekommt, nach der Rueckkehr wieder bei der Botschaft in Kathmandu melden. Tut man dies nicht, weiss die Botschaft, dass man untergetaucht ist. Zweitens gibt es ein EU-weites zentrales Asylregister, so dass man – wenn man Asyl beantragt – auch hier auftaucht. Im Uebrigen darf man in der EU immer nur in dem Land Asyl beantragen, in dem man eingereist ist. Reist Dein Besuch also zum Beispiel nach Holland und beantragt dort Asyl, wird er sofort nach Deutschland abgeschoben, um hier Asyl zu beantragen. Die Chance duerften uebrigens fuer nepalesische Staatsangehoerige verschwindend gering sein. Und ein Problem ist es fuer den Einladenden natuerlich: Du haftest naemlich fuer saemtliche Kosten bis hin zu Abschiebung. Auch fuer Krankenkosten etc. Das kann schnell teuer werden. Wie schon erwaehnt tut sich auch der Eingeladene auch keinen gefallen, er wird naemlich nie wieder legal in irgendeinen EU-Staat reisen koennen. Das ein Nepali als asylberechtigt anerkannt wird, kann man vergessen. Insofern: Nur wirklich vertrauenswuerdige Personen einladen und von Anfang an klarmachen, dass es um einen Besuch geht. Ansonsten muss man eben den Weg fuer andere legale Optionen gehen, wobei es da fast nur ein Studium gibt, wenn das in Frage kommt. Viele Gruesse > Liebe Nepalfreunde. > Kann mir jemand sagen, was mir passiert wenn sich mein nepalesicher Besuch ins europaesche Auslandreist und nicht mehr wieder kommt? > Desweiteren dann vielleicht noch auf die Idee kommt dort Asyl zu beantragen? > Hat jemand Erfahrung, ist jemandem schon mal der viel befuerchtete Fall passiert, dass sich Besuch absetzt? > Was ist dann fuer euch passiert? > Faellt das ueberhaupt auf? > Wenn jemand das nicht oeffentlich preisgeben moechte kann er mir auch gerne eine Email unter oben angegeben Adresse schreiben. Ich moechte hier bitte keine emotionale Diskussion starten sondern einfach nur sachliche nuechterne Hinweise. |
Geschrieben von am 14. Mai 2012 um 10:03 Uhr.
Antwort zu: Besuchervisum - Schengenstaat - Asyl geschrieben von Shanti am 14. Mai 2012 um 07:50 Uhr. |