Hier ein paar Infos zur 'Incoming-Versicherung'!


Liebe Annuli,

das ist kein krasser Unterschied sondern ein
'klizekleiner' Irrtum, der hier vorliegt!

Dem Woertchen 'ab' sollte groessere Bedeutung
beigemessen werden.

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Notwendig ist eine Incoming-Versicherung. Diese
sollte abgeschlossen und bereits bei der Visa-
beantragung der deutschen Botschaft vorgelegt
werden. Das ist zwar nicht unbedingt notwendig,
unterstreicht jedoch, dass man sich auch um
diesen Punkt ernsthaft Gedanken gemacht hat und
sogar schon bereits war, dafuer Geld auszugeben.

Die Leistungen der Versicheungen sind unterschiedlich.
Die Qualitaet der Versicherungen auch. Es gibt
Versicherungen mit Selbstbehalt und welche ohne.
Ohne ist natuerlich teuerer. Selbstbehalt bedeutet,
dass man sich bei Inanspruchnahme der Versicherung
anteilig an den Kosten beteiligt (z.B. mit 20 Prozent
oder die Versicherung uebenimmt nur Kosten ab 100 EUR
je Versicherungsfall). Die Versicherungen, die guenstiger
sind, sind natuerlich nur zu geringeren Rueckerstattungen
bereit, als diejenigen die teurer und qualitativ besser
sind, wenn die Einreise nicht erfolgen kann, weil das
Visum nicht erteilt wurde. Ich persoenlich fuehre in
meinem Reisebuero beispielsweise die 'HanseMerkur'
und die Europaeische Reiseversicherung AG. Bei beiden
Versicherungen habe ich fuer Gastgeber, die soetwas bei
mir abgeschlossen haben bis zu 100 Prozent Rueckerstattung
auszahlen koennen. Wie so etwas beim ADAC oder anderen
Versicherungen bzw. bei Online abgeschlossenen Ver-
sicherungen im Einzelnen laeuft, kann ich nicht sagen.
Die Hoehe der Tarife ist die gleiche, bei Online-
abschluessen ist man allerdings auf sich selbst gestellt.
Fuer manche ist das kein Problem, fuer andere wiederum doch. Man kann so etwas nur persoenlich abwaegen und
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Eine preisguenstige Versicherung muss nicht schlecht sein,
von der Tendenz her sind die teureren qualitativ jedoch
besser.

Prima Daumen kosten Incomong-Versicherungen fuer 3 Monate
zwischen ca. 100 EUR und 150 EUR. Waehlen muss man wie
gesagt selbst.

Wenn eine Versicherung z.B. zum 1. Juli abgeschlossen
wird, der Gast jedoch tatsaechlich erst zum 12 Juli
einreist, so sind diese 12 Tage nicht verschenkt, sofern
man die Versicherung ueber den tatsaechlichen Einreise-
termin nachtraeglich informiert (moeglichst Passkopie
mit der Seite auf dem sich der Einreisestempel befindet
vorlegen bzw. per Fax oder E-Mail an die Versicherung
zusenden).

Wer sich gut infoermiert, tut sich leichter, die
wahrscheinlich richtige Entscheidung zu treffen.

Viel Erfolg!

Mit besten Wuenschen
Andreas

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www.yakyeti.de
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Geschrieben von am 11. März 2012 um 19:46 Uhr.

Antwort zu: Weitere Fragen zu Krankenversicherung geschrieben von anuli am 11. März 2012 um 17:07 Uhr.


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