Re: einbuergerung |
> Hallo, > wie schon oben beschrieben wird der nepalesische Pass von der Auslaenderbehoerde eingezogen und an die nepalesische Botschaft geschickt. > Eine doppelte Staatsbuergerschaft ist in Nepal nicht zulaessig, daher wird dein Pass behalten und deine nep. Staatsangehoerigkeit erlischt. > Wir haben uns erst kuerzlich informiert da meine Frau auch eine Einbuergerung plant. > Gruss Chris danke fuer eure Rueckmeldung:) |
Geschrieben von am 20. Januar 2012 um 14:34 Uhr.
Antwort zu: Re: einbuergerung geschrieben von Chris K. am 20. Januar 2012 um 09:30 Uhr. |