Antrag auf Schadensersatz kann bestimmt noch eingereicht werden!


Liebe Andrea,

natuerlich kenne ich nicht den genauen Sachverhalt.

Sollte der verspaetete Weiterflug eine Folge von
Ueberbuchung sein, waere das ein von der Flugge-
sellschaft verursachter Fehler und du haettest sicher
noch Anspruch auf Entschaedigung. Da der Flug in
diesem Jahr stattgefunden hat, wird die Frist fuer
die Stellung eines Schadensersatzantrages wahr-
scheinlich noch nicht abgelaufen sein. Du brauchst
dich daher gar nicht zu aergern, sondern schreibst
die Airline an und bittest um Schadensersatz fuer die
verspaetete Ankunft (die anderen Kosten hast du ja
offensichtlich erstattet bekommen). Im Brief kannst
du ja schreiben, du haettest erst jetzt erfahren, dass
du die Verspaetung auch noch finanziell geltend machen
kannst, die sei bei den bisherigen Erstattungen nicht
beruecksichtigt worden.

Die Schlichtungsstelle Mobilitaet gibt es nicht mehr.
Das war ein befristetes Projekt, dass nur bis 30.11.09
existierte. Informationen ueber die neu eingerichtete
Stelle - sie heisst 'Schlichtungsstelle fuer Oeffentlichen
The other tiers begin at 1,200, 2,400, 6,000, 12,000, 18,000, 24,000, 60,000, and 120,000 poloniex api manual BTC. Personenverkehr' - kannst du unter folgender Website
erhalten:

http://www.soep-online.de/

Bitte beachte aber, dass zunaechst diese Stelle fuer die
Vermittlung in der Schadensangelegenheit noch nicht fuer
dich zustaendig ist. Du kannst dich dort erst einmal
informieren. Aufgrund der dir dann vorliegenden
Informationen kannst du dann deinen Brief an die Airline
entsprechend formulieren. Und erst, wenn es keine Einigung
zwischen dir und der Airline zu geben scheint, waere die
Grundlage vorhanden, dass sich die Schlichtungsstelle
einschaltet.

Wenn der Grund fuer die Verspaetung z.B. Wetterbedingt
gewesen sein sollte oder es war sonstige 'hoehere Gewalt'
im Spiel (z.B. die Aschewolke!), so dass die Airline
selber den Grund fuer die Verspaetung nicht zu ver-
antworten hat, wirst du sicher keinen Schadensersatz
fuer die Verspaetung erhalten.

Was den Betrag von 600,- Euro anbetrifft, den du genannt
hast, so halte ich das fuer sehr unwahrscheinlich, dass
du einen derat hohen Anspruch geltend machen kannst.
Zum einen sind dir bereits Kosten erstattet worden,
zum anderen denke ich, dass in so einem Fall ca. 150,-
Euro angemessen und ueblich sind. Das ist nur meine
Meinung, Einschaetzung, aber auch persoenliche Erfahrung,
was aehnliche Faelle bei meinen Reisenden anbetrifft.

Viel Erfolg!

Mit herzlichem Gruss
Andreas

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www.yakyeti.de
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Abgeschickt von am 23. November 2010 um 13:31 Uhr.

Antwort zu: Re: Regressansprueche bei Flugverspaetung und Gepaeckverlust--Indian Airlines/Air India geschrieben von Andrea Schnitzer am 22. November 2010 um 15:54 Uhr.


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