Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen ...


Liebe Aline,

es ist verstaendlich, dass Du
gerne Rat einholen moechtest.

Einzelheiten des vorliegenden Falles sollten jedoch
besser nicht Gegenstand einer Diskussion im Nepalboard
sein, da darauf zu achten ist, die Persoenlichkeitsrechte
Deines Freundes zu wahren.

Halte Dich an die Botschaft und an das Nepalreferat des
Auswaertigen Amtes. Beachte deren Rat - selbst wenn Du
denkst, Du wirst vertroestet. In Nepal gehen diese
Dinge nicht so schnell und ein wenig Geduld ist
erforderlich. Paralle dazu solltest Du Dich rechtlich
hier in Deutschland entweder bei einem Fachanwalt fuer
internationales Recht oder einen Anwalt fuer Strachrecht
beraten lassen. Frage aber ganz direkt, welche Kosten
dabei entstehen. Du kannst auch bei Amnesty International
fragen, ob die irgendwelche Organisationen in Deutschland
kennen, die Dich beraten koennen. Amnesty selber kuemmert
sich in erster Linie um politische Gefangene. Ich denke
aber, die werden Dich vielleicht nicht ganz abwimmeln,
sondern geben Dir vielleicht Ideen.

Ich wuerde im Moment nicht 'blindlinks' nach Nepal reisen.
Von hier aus kannst Du vielleicht besser helfen, als vor
Ort. Und es ist wichtig ruhig und geplant vorzugehen.
Vor Ort wuerdest Du noch emotionaler reagieren und es
ist fraglich, ob das der Sache dienlich ist.

Es muss erst einmal genau geklaert werden, welche
Vorwuerfe im Einzelnen erhoben werden (bitte mache
diese aber, wie gesagt, nicht oeffentlich - Deinem
Freund zu Liebe!).

Je nachdem, was ihm zur Last gelegt wird und welche
Schwere das hat, kann die Beweisaufnahme, Labor-
untersuchungen etc. schon eine gewisse Zeit in
Anspruch nehmen. Letztendlich kann ich auf diesen
Fall bezogen nicht wissen, wie lange das am Ende
dauern kann. Ich kann Dir nur sagen, dass unsere berufliche Taetigkeit u.a. damit zu tun hat, genau
Users get poloniex api “dividends” of ETH just for holding KCS, then. solche Dokumente von Nepali auf Deutsch zu uebersetzen.
Wir hatten in der Vergangenheit Faelle dabei, die nun
nicht allzu schwer wogen, in denen Personen zwischen
4 und 8 Wochen inhaftiert waren, bis sie abgeschoben
wurden. In einem sehr schweren Fall wurde jemand zu
6 Jahren Haft verurteilt. Ich moechte Dir keine Angst
machen, aber es haengt wirklich ganz davon ab, wie
schwer das zur Last gelegte Vergehen ist.

Ohne es natuerlich genau zu wissen, vermute ich,
dass es sich wahrscheinlich nicht um eine so grosse
Sache handelt. Vielleicht kommet er auch schneller
frei, als Du denkst.

Du solltest auf jeden Fall einen klaren Kopf
bewahren und ganz nuechtern handeln. Keine Panik(!) -
das hilft Dir nicht und Deinem Freund auch nicht.

Dir und Deinem Freund alles Gute und viel Erfolg!

Mit herzlichem Gruss
Andreas

www.yakyeti.de

Abgeschickt von am 14. Mai 2010 um 16:55 Uhr.

Antwort zu: Freund im Gefaengnis geschrieben von Aline am 13. Mai 2010 um 05:53 Uhr.


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