Re: Krankenversicherung...Richtigstellung |
Hi, es stimmt nicht, dass eine Krankenversicherung Beitragszahlungen im nach hinein fordert. Grundsaetzlich muessen die monatlichen Zahlungen im voraus bei der KV eintreffen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Mein Tipp: Bei DKV sind die Beitraege im voraus zu zahlen, kann man hier auf Pdf-Forumular auf Seite 2 nachzulesen: http://www.dkv.com/downloads/AS12_Antrag_mke_2_IRB.pdf Die Leistungsbegrenzung bei Bergung ist bei der DKV sollen in der AVB sein, Vielleicht kann die jemand finden, ich fand sie nicht. Die Hanse Merkur hat in ihren AVB keine Leistungsbeschreibung bei Rettung, oft ist diese auf 10.000 Euro begrenzt. Die Kostenuebernahme zur Rettung fehlen in der AVB vollstaendig. Moeglicherweise zahlen die gar nichts.
Fuer den Rueckflug der erkrankten Touristen damals in Kao Lak hat die Hallesche in jedem Falle 70.000 Euro gezahlt. Bei der Rettung von Kristina hat uns die deutsche Botschaft innerhalb einer Stunde den Helikopter nach Namche geschickt. Erst, wenn die dt. Versicherung Kosten zusagt, schickt die Botschaft den Heli los. Fuer den Flug Kathmandu - Namche Bazar und zurueck wurden insgesamt mehr als 15.000 Euro gefordert. Fuer die Rettung von Kristina in der Schlucht von Dole forderten die Sherpas nochmals 12.000 Dollar (Bestechungsgeld?). Gezahlt hat die Schwester damals 250 Dollar ohne Quittung. Ich kann allerdings nur fuer die Hallesche sprechen, weil ich mit denen schon Erfahrungen gesammelt habe. Wer nur auf eine billige Versicherung aus ist, und dem die Leistungen nicht wichtig sind kann hier vergleichen: http://www.reiseversicherung.com/vergleich-auslandskrankenversicherung.html @Mrs. Khatri Vg
> > namaste, > ich war ueber meherere jahre mit hanse merkur gut versichert.
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Abgeschickt von Manfred W. am 04. Mai 2010 um 21:47 Uhr.
Antwort zu: Re: Krankenversicherung geschrieben von Mrs Khatri am 04. Mai 2010 um 19:49 Uhr. |