Re: Deutsch erkenntnis fuer nepali

Hallo Anika,

Es gibt auch Ausnahmen von der Regel des Nachweises ueber Deutschkenntnisse. Ich weiss nicht, ob sie evtl. fuer euch zutreffen? Aber bestimmt habt ihr das bereits ueberprueft!

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_117/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Sonstige/familiennachzug-flyer-de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/familiennachzug-flyer-de.pdf


Allerdings bestehen einige (beispielhaft genannte) Ausnahmen:

Keine Deutschkenntnisse notwendig, wenn

der Auslaender oder der Ehegatte Unionsbuerger ist;
der nachziehende Ehegatte Staatsangehoeriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika ist (visumsfreie Einreise);
der Auslaender einer Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter, Forscher oder Selbstaendiger innehat und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat;
der nachziehende Ehegatte hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei ihm besteht ausnahmsweise aus anderen Gruenden ein erkennbar geringer Integrationsbedarf;
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der nachziehende Ehegatte ist Asylberechtigter oder anerkannter Fluechtling


Quelle: http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/ehegattennachzug.html

Abgeschickt von am 23. November 2009 um 18:36 Uhr.

Antwort zu: Re: Deutsch erkenntnis fuer nepali geschrieben von Anika am 20. November 2009 um 08:38 Uhr.


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