Rueckbestaetigungen (?) - der aktuelle Stand !


Liebe Nepalfreundinnen,
liebe Nepalfreunde,

leider ist das mit den Rueckbestaetigungen
ein wenig verwirrend. Die Regelungen der
Fluggesellschaften sind unterschiedlich
und aendern sich auch von Zeit zu zeit.

Dass, was gestern noch 'beschlossene Sache'
war muss heute nicht mehr gelten.

Papiertickets gibt es seit 31. Mai 2008 nicht
mehr. Mit der Umstellung auf E-Tickets hat die
Frage der Rueckbestaetigung jedoch rein gar
nichts zu tun.

--

Erst einmal, was ist ueberhaupt eine
Flug-Rueckbestaetigung?

Es gibt Fluggesellschaften, die zur Optimierung
ihres Sitzplatz-Managements von den Fluggaesten
fuer Rueckfluege Rueckbestaetigungen verlangen.
Dies gibt es sowohl bei Charter- als auch bei
Linienfluegen. Die offizielle Deadline laeuft
72 Stunden vor Abflug ab. Es gibt Fluggesellschaften,
die eine Ueberschreitung dieses Zeitlimits gewaehren,
andere tun dies nicht. Es gibt Fluggesellschaften, die
Fluggaeste, die nicht rueckbestaetigt haben, von der
Passagierliste streichen, es gibt Fluggesellschaften,
die belassen die laut Buchung vorgesehenen Gluggaeste
trotz ausgebliebener Ruckbestaetigung auf dem jeweiligen
You bitstamp trade need to remove the Triggers from the old file. Flug. Es gibt Fluggesellschaften, bei denen man die
Chance hat, auf den naechstmoeglichen Flug wieder drauf
zu kommen, evtl. erhaelt man sogar eine Uebernachtung
in einem Hotel, Transfers und Verpflegung, es gibt
aber Fluggesellschaften, bei denen verfaellt jeglicher
Anspruch auf einen Rueckflug, wenn nicht rueckbestaetigt
wurde. Die Kosten fuer neue Flugtickets koennen dann
fuer die betroffenen Reisenden sehr hoch werden.

Es gibt auch Fluggesellschaften, die auf eine Rueck-
bestaetigung der Fluggaeste komplett verzichten. D.h.,
der Rueckflug zum gebuchten Termin ist in jedem Fall
garantiert.

--

Hinfluege muessen grundsaetzlich nicht
rueckbestaetigt werden. Es ist aber
fuer Fluggaeste absolut empfehlenswert,
sich wenige Tage vor Antritt des Hin-
fluges danach zu erkundigen, ob evtl.
Flugzeiten geaendert wurden. Dies kann
beim Reisebuero oder bei der jeweiligen
Fluggesellschaft geschehen.

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Die aktuelle Praxis der Airlines, die z. Zt.
nach Nepal fliegen sieht folgendermassen aus:

Qatar Airways hat die Rueckbestaetigung zum
letzten Jahreswechsel abgeschafft. D.h., wer
sich dennoch bei QR meldet, um rueckzubestaetigen,
erhaelt vielleicht ein freundliches Laecheln, es
wird aber keine Eingabe mehr in der Buchung gemacht,
die eine Rueckbestaetigung als 'durchgefuehrt' ver-
merkt. Die einzige Ausnahme ist Islamabad. Wer von
sort zurueckfliegt, muss rueckbestaetigen.

Achtung (!): Obwohl bei QR nicht mehr rueckbestaetigt
werden muss, ist es unbedingt fuer Fluggaeste ratsam,
sich nach evtl. geaenderten Flugzeiten zu erkundigen.

Eine Rueckbestaetigung und eine Erkundigung nach
Flugzeiten sind zweierlei!

--

Gulf Air hat die rueckbestaetigung nicht abgeschaft.
Zwar muss man nich zwingend rueckbestaetigen, jedoch
ist dies trotzdem ratsam. Die Rueckbestaetigung wird
in der Buchung vermerkt. Bei einem ueberbuchten Flug
haben diejenigen, die rueckbestaetigt haben bessere
Chancen, noch Plaetze zu erhalten. Wer nicht rueck-
bestaetigt hat, hat in der Regel die schlechteren
Karten und wird moeglicherweise auf den naechst
moeglichen Rueckflug umgebucht.

--

Bei Etihad ist die Regelung ganauso, wie bei Gulf Air!

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Bei Thai Airways muss grundsaetzlich nicht rueckbe-
staetigt werden. Erkundigung nach geaenderten
Flugzeiten trotzdem fuer Fluggaeste ratsam!

--

Bei Air India/Indian Airlines, Jet Airways, Jet Lite
(frueher Air Sahara) und Nepal Airlines ist eine
Rueckbestaetigung durchzufuehren unbedingt ratsam.
Natuerlich auch die Ueberpruefung der aktuellen Flugzeiten.

--

Diese Angaben mache ich ohne Gewaehr, da - wie gesagt -
Aenderungen jederzeit eintreten koennen.

Wer vor hat, zu fliegen, sollte sich immer aktuell
erkundigen, wie es bei seinem gebuchten Flug aussieht.

--

Gewiss bin ich nicht allwissend, was Nepalfluege an-
betrifft, habe ich jedoch nahezu taeglich beruflich
damit zu tun.

--

Mit herzlichem Gruss
Andreas Khanal

(z. Zt. in Washington D.C.)

www.yakyeti.de

Abgeschickt von am 24. Juli 2009 um 08:20 Uhr.

Antwort zu: Gulf Air und Rueckbestaetigung geschrieben von Jens am 21. Juli 2009 um 18:00 Uhr.


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