"Elektronische Verpflichtungserklaerung"

Hallo XXX!
ich habe es gefunden.
http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120900.html
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Die Verpflichtungserklaerung umfasst unter anderem den Kostenersatz fuer medizinische Heilbehandlungen in oeffentlichen Krankenanstalten. Der Besucher oder die Besucherin sollte daher eine Reiseversicherung abschliessen, um das finanzielle Risiko fuer die einladende Person gering zu halten (sofern er oder sie nicht ohnehin nach EU-Recht zur Vorlage einer Versicherung verpflichtet ist – Auskuenfte erteilt hier die Vertretungsbehoerde).

Kosten fuer das fremdenpolizeiliche Verfahren bei Nichtwiederausreise nach Ablauf des Visums sind ebenfalls zu ersetzen. Keine Haftung besteht fuer strafrechtliche Delikte, die von dem oder der Eingeladenen gesetzt werden oder sonstige privatrechtliche Verpflichtungen.

NEU: Seit Maerz 2007 besteht fuer Einladende die Moeglichkeit, bei der fuer ihren Hauptwohnsitz oertlich zustaendigen Fremdenpolizeibehoerde (in Wien beim Stadtpolizeikommando des Wohnsitzbezirkes) eine "Elektronische Verpflichtungserklaerung" abzugeben. Diese ist kostenlos und umfasst neben der Abgabe der Erklaerung unter anderem auch eine Pruefung der Tragfaehigkeit der Verpflichtungserklaerung.

Die Einladenden erhalten eine ID-Nummer, die sie dem Visumwerber oder der Visumwerberin bekannt geben muessen. Dieser oder diese gibt bei Antragstellung bei der zustaendigen Vertretungsbehoerde im Ausland die besagte Nummer an, unter der die Vertretungsbehoerde die Verpflichtungserklaerung 48 Stunden nach Abgabe derselben abrufen kann.

Die Elektronische Verpflichtungserklaerung ist derzeit noch auf Privateinladungen beschraenkt, wird aber im Laufe des Jahres 2008 auf Geschaeftseinladungen erweitert werden. Die Abgabe einer notariell beglaubigten Verpflichtungserklaerung ist bis auf weiteres alternativ moeglich.

Abgeschickt von Bishnu am 04. März 2009 um 08:40 Uhr.

Antwort zu: Re: Visum-Oesterreich geschrieben von Hans am 03. März 2009 um 15:17 Uhr.


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