An alle die ein Visum fuer Oesterreich beantragen wollen,
hier ein paar Tipps, so hat es ein Freund gemacht:
Die Chronologie einer Einladung von zwei unbescholtenen ca 25-jaehrigen maennlichen Nepalesen, welche unser kleines Schulprojekt in Dulikhel vor Ort betreuen (www.educationforpoor.org) :
1. Vorlage von folgenden Unterlagen bei der Bezirkshauptmannschaft deines Wohnortes:
- Kopie eines noch mindestens 6 Monate ueber die Ausreise aus der EU gueltigen nepalesischen Reisepasses
- Abschluss einer Unfall-und Krankenversicherung gueltig fuer alle Schengenstaaten mit einer Mindestversicherungssumme von € 30 000.- inclive allfaelliger Abschiebungskosten. (Das klingt nur kompliziert- die EUROPAeISCHE REISEVERSICHERUNG bietet das unter WELCOME TO AUSTRIA online um zur Zeit € 30.- fuer 15 Tage an)
Circle’s focus has been on consumer protection and self-regulation from its inception, so they account verification poloniex ’re just doing what they account verification poloniex do best. und Uebermittlung der Polizze postalisch an den Visum- Antragsteller
- wohnst du im Eigenheim: Grundbuchsauszug (GERICHT) oder Mitvertrag mit Nachweis der Wohnungsgroesse oder Bestaetigung eines gewerblichen Quartiergebers
-Einkommensnachweis (Lohnzettel etc)
-Auszug des Kreditschutzverbandes (geht online-kommt mit RSA-kostet zZt € 30.-
- eigener Pass
- Einladung (Dauer, Zweck....)
UND NUN DAS POSITIVE: Seit geraumer Zeit gibts bei den Bezirksverwaltungsbehoerden (BH) die Elektronische Verpflichtungserklaerung (EVE) !!!!!! :-))))))Das erleichtert die Sache sehr denn: wenn du auf der BH alles abgeschlossen hast, dann bekommst du eine ID Nummer . Diese ID Nr lautet zb DEL 12341234( DEL fuer DELHI-Indien, weil die Oesterreichische Botschaft in Delhi ist fur Visumantraege fuer Nepalesen zustaendig)Der Visumantrag bist unter Vorlage von: Pass, Versicherungspolizze, Flugreservierung (?) und ID Nummer beim Oesterrreichischen Konsulat in KATHMANDU mindestens 6 Wochen (besser 2 Monate) vor der geplanten Ausreise einzureichen.
Falls alles klappt-Anmeldung der Besucher bei Gemeinde oder Magistrat
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