Gute Beratung ist wichitg!


Lieber Thomas,

es ist verstaendlich, dass Du wegen der scheinbar nicht ganz klaren Situation in Sachen 'interkulturelle Eheschliessung' mit einer Nepali um allgemeinen Rat fragst.

Da werden auch gut gemeinte Tipps gegeben. Manches davon trifft zu, anderes wiederum nicht, wieder anderes teilweise, usw.

Bei Deinem Vorhaben handelt es sich allerdings um eine Angelegenheit, fuer die Du ganz konkrete, zuverlaessige, offizielle Informationen brauchst.

Eine Eheschliessung ist nicht einfach nur ein 'Tralali, tralala - und jetzt sind wir zusammen'. Ganz besonders nicht, wenn die Ehe mit einer nepalischen Frau erfolgt, die - mehr als ein nepalischer Mann - den sittlichen, sozialen und kulturellen Regeln und Erwartungen ihres Heimatlandes und ihre Familie unterliegt.

Eine Eheschliessung ist nicht einfach nur die Voraussetzung, um einen Zuzug zu ermoeglichen, sondern es ist ein eheliches Versprechen, mit - fuer beide Partner - erheblichen rechtlichen Folgen.

Neben der 'Liebesangelegenheit' in der zwischen Euch bestimmt Einigkeit herrscht, gilt es erst einmal, sich mit Distanz darueber klar zu werden, welche rechtlichen Folgen es fuer die nepalische Partnerin und im hier vorliegenden Fall, den oesterreichischen Partner bedeutet, eine Ehe einzugehen.

Ihr solltet Euch mit einigen Punkten auseinandersetzen, so zum Beispiel mit folgenden:

Welche Moeglichkeiten gibt es ueberhaupt, zu heiraten?

Welche behoerdlichen Voraussetzungen sind zu
erfuellen, wenn in Nepal geheiratet werden
soll und welche, fuer eine Heirat in Oesterreich?

Wird eine Heirat, die in Nepal stattgefunden hat in Oesterreich anerkannt und impliziert dies automatisch
ein Zuzugsrecht nach Oesterreich?

Wird eine in Osterreich stattgefundene Heirat
in Nepal anerkannt?

Welche Rechstsfolgen haetten beide Varianten
fuer den jeweiligen Partner?

Gibt es ein Heiratsabkommen zwischen Oesterreich
und Nepal?

Welche Rechte, welche Pflichten bestehen fuer den
jeweiligen Ehepartner - im gegenseitigen Verhaeltnis,
und welche bestehen gegenueber den Behoerden?

Wie sieht es gegenseitig mit dem Vermoegens-, Erb-
und Steuerrecht aus, bei einer Heirat, und aber auch
bei einer eventuellen Scheidung?

Wenn in Nepal geheiatet wird, so gilt dafuer das
nepalische Heiratsrecht, genauso, wie fuer eine
oesterreiche Heirat das oesterreichische Heiratsrecht
gilt. Was bedeutet dies fuer den jeweiligen Partner und
How poloniex api Do You Create an Account? was bedeutet dies bei einer Scheidung?

Das Thema Scheidung wird gerne verdraengt, aber es ist
wichtig, sich darueber vor einer Heirat klar zu werden.
Man sollte wissen, welche Folgen so etwas mit sich zieht.

Z.B., wenn eine Heirat unter nepalischem Recht erfolgt
und es spaeter einmal im Ausland zur Trennung kommt,
kann die Ehe nur in Nepal geschieden werden. Die
Scheidung waere die Voraussetzung, wieder frei zu
werden. Und nur wer frei ist, kann bei Bedarf eine
neue Ehe eingegen. Was ist aber, wenn der Ehepartner
nicht dazu bereit ist, nach Nepal zu reisen, um sich
dort scheiden zu lassen?

Und ein ganz wichtiger Punkt: welche rechtlichen
und welche soziokulturellen und gesellschaftlichen
Folgen hat eine Scheidung fuer die nepalische
Partnerin? Diese sind auf jeden Fall ganz erheblich!

--

Dies sind nur einige Punkte, mit denen man sich
auseinandersetzen sollte.

Das, was Ihr Beide eigentlich braucht, ist eine
grundsaetzliche Rechtsberatung, die neutral ueber
alle Moeglichkeiten und Folgen informieren sollte.
So gibt es Spezialisten fuer Heiratsrecht, vielleicht
gibt es aber auch einen Verein, z.B. in Wien, der
sich mit Rechten, Pflichten und Interessen
interkultureller Ehepartner befasst.

Wer seine Rechte kennt, hat es leichter, sein Vorhaben
zum Erfolg zu bringen.

Da Du Osterreicher bist, solltest Du Dich an
die zustaendigen oestereichischen Behoerden wenden,
um Informationen zu erhalten, welche rechtlichen
Voraussetzungen zu erfuellen sind, damit Eure
Heirat moeglich wird, damit sie anerkannt wird
und Zuzugsrecht entsteht.

Oesterreich ist in Kathmandu zumindest auf
dem Papier konsularisch vertreten (Honorarkonsulat),
jedoch verfuegt das Konsulat nicht ueber
Passrechtliche Kompetenzen.

Es wird wohl im Rahmen von Amtshilfe eine Vertretung
durch die Deutsche Botschaft bestehen.

Die Botschaftsmitarbeiter(innen) sind keine 'Monster', jedoch muessen sie ihren Job tun, gemaess den ihnen vorgegebenen Richtlinien. Entscheidungen, die auch Ermessensentscheidungen sein koennen, fallen nicht immer im Sinne der Antragsteller positiv aus.

Dass es leicht sei, mit einem Heiratsnachweis ein touristisches Visum fuer Deutschland zu erhalten, ist sicher Zweifelhaft. Es gibt Faelle, da ist es kei Problem und es gibt Faelle, da wird abgelehnt.

Hier noch ein Link, fuer Oesterreicher, die im Ausland zu heiraten beabsichtigen:

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/eheschliessung-im-ausland.html

Nochmals: Was Du brauchst, was Ihr braucht, ist eine umfassende rechtliche Beratung aber auch eine Beratung, die sich auf das Zwischenmenschliche bezieht.

Ihr solltet insbesondere darauf achten, dass Deine
zukuenftige Frau ueber ihre Rechte informiert ist
und dass sie im Zusammenhang mit der Eheschliessung
nicht benachteiligt wird. Nur eine ausgewogene
Partnerschaft ist eine gute Partnerschaft!

Viel Erfolg!

Mit herzlichem Gruss
Andreas

P.S.: Ich bin seit vielen Jahren gluecklich verheiratet. Meine Frau ist Nepali.

Abgeschickt von am 24. Februar 2009 um 11:54 Uhr.

Antwort zu: Visum-Heirat-Oesterreich geschrieben von Thomas am 23. Februar 2009 um 11:45 Uhr.


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