Re: so gehts |
Wie ist das mit dem Anspruch auf Unterhalt?? Gilt dann nicht das deutsche Gesetz? Hier hat eine Frau nur Anspruch auf Unterhalt wenn sie 1. kleine Kinder hat 2. schwer behindert und damit arbeitsunfaehig ist 3. sich in einer Berufsausbildung befindet. Alle anderen geschiedenen Ehefrauen sind arbeitsfaehig und bekommen hier in Deutschland KEINEN Unterhalt. Ist das bei einer Nepalesin anders? Wieso? Weil nepalesisches Recht gilt? Kann man keinen Ehevertrag machen wo man dies ausschliesst? Ich bin selbst in der umgekehrten Situation, ich moechte eventuell einen nepalesischen Mann heiraten. Und natuerlich werde im Falle einer Scheidung nicht ich diejenige sein, die Unterhalt bezieht, sondern er.
> Manfred W. > > kann man das ganze nicht einfacher machen: der Deutsche faehrt nach Nepal und heiratet dort, dann nimmt er seine Ehefrau mit nach Deutschland, sie muss ja nicht Deutsche sein, oder funktioniert das so nicht?
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Abgeschickt von Zitrone am 21. Februar 2009 um 18:49 Uhr.
Antwort zu: Re: so gehts geschrieben von Manfred W. am 19. Februar 2009 um 16:07 Uhr. |