Re: Paket von Kathmandu nach Deutschland? Zoll? |
Hallo Martina, vor dem Hintergund, dass ab dem 01. Dezember die Freimengen im Reiseverkehr erheblich erhoeht werden, koennte es fuer Dir erheblich guenstiger sein, wenn Du die in Nepal erworbenen Sachen selbst mitnimmst und ggf. deine persoenliche Sachen per Paket nach Hause sendest. Wenn Du im Reisegepaeck darueber hinaus anmeldepflichtige Waren dabei hast, was bei einem Wert von 500,-- EUR ja der Fall waere, besteht zudem die Moeglichkeit der Pauschalierung, die nicht nur eine Vereinfachung darstellt, sondern in aller Regel auch guenstiger ist(Ausnahme z.B. Buecher, die zollfrei sind und dem ermaessigten Steuersatz von 7% unterliegen). Nachstehend ein Link ueber die neuen Freimengen und Pauschsaetze: http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html Sollte das keine Option fuer Dich sein, waere der Versand per Post hinsichtlich der zu zahlenden Einfuhrabgaben das guenstigste, da im Postverkehr die o.g. Pauschalierung ebenfalls moeglich ist. Bei sonstigen Versendungsarten ist grundsaetzlich immer nach dem Zolltarif anzumelden, d.h. wie Andrees bereits erlaeutert hat, kommt es dann immer darauf an, welche Waren eingefuehrt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Mehrwertsteuer, der Regelsatz ist also 19%. Hoeheren Einfuhrzoellen unterliegen z.B. Bekleidung (ca. 12%) und Schuhe; bei Wollteppichen hingegen haengt der Zollsatz von der Groesse ab (Einige Euro je Quadratmeter). Bei anderen Waren liegen die Zollsaetze zwischen 2 und 4%. Die Zahlung der Abgaben ist grundsaetzlich Voraussetzung fuer die sogenannte Ueberlassung der Waren durch den Zoll, will heissen, der Zoll schickt Dir keine Rechnung nach Hause. In aller Regel laeuft die Zollabfertigung wie folgt ab: Im Postverkehr ist die Post Kraft Gestzes befugt, in deinem Namen die Zollabfertigung durchzufuehren. Dies macht sie immer dann, wenn sie keine gegenteiligen Weisungen erhaelt und aus der am Paket befindlichen Zollinhaltserklaerung und Rechnung usw. alle Angaben fuer die Zollanmeldung hat. Fehlen erforderliche Angaben oder vermerkt der Absender auf dem Paket "Selbstverzollung" wird die Sendung an das "Heimatzollamt" des Empfaengers weitergeleietet, wo der Empfaenger oder ein Bevollmaechtigter dann selbst die die Zollformalitaeten erledigen muss. Bei Sendungen mit Expressdiensten (DHL, UPS, TNT usw.) treten diese in aller Regel im Namen des Empfaengers als Vertreter auf, geben die Zollanmeldung in dessen Namen ab und treten mit den Abgaben in Vorlage, die sie dann bei Auslieferung oder ggf. durch Rechnungsstellung weiterbelasten. Auch hier gilt, dass das natuerlich nur dann richtig funktionieren kann, wenn der Kurierdienst alle erforderlichen Angaben hat, um die Waren richtig anzumelden. Problematisch ist dabei eventuell, dass der Kurierdienst, wie in deinem Fall, den (eigentlichen) Warenempfaenger, hier also konkret Dich, im Zweifelsfall nicht kontaktieren kann. Sofern bei der Abfertigung dann etwas schief laeuft, kann man das ueber das zustaendige Hauptzollamt im nachhinein aber korrigieren lassen. Bei "normaler Fracht" muesstest Du bei eigener Abwesenheit also dafuer sorgen, dass jemand fuer Dich die Zollanmeldung abgibt (das muss grds. innerhalb von 20 tagen nach Gestellung der Sendung beim Zoll erfolgen). Fazit: Gruesse aus dem winterlichen Deutschland Alex
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Abgeschickt von am 22. November 2008 um 14:14 Uhr.
Antwort zu: Paket von Kathmandu nach Deutschland? Zoll? geschrieben von Martina am 21. November 2008 um 21:49 Uhr. |