Re: Zum Thema Nepal-Reiseveranstalter u. Reisevermittler

> Hallo.
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> Ich denke Andreas hat etwas ausgelassen/uebersehen, aber generell recht gut getroffen.
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> Es gilt prinzipiell in Nepal logischerweisse Nepalisches Recht. Es gibt eine eigene Touristenpolizei, das Tourismusministerium und den NTB die alle fuer solche Reklamationen zustaendig oder Ansprechpartner sind. NTB haelt sogar eine eigenen Hotline fuer Touristen und dann sind weiters noch die Botschaften da.

> Eine Rechtsklage muss, falls nicht einvernehmlich eine Loesung gefunden wurde, sowieso und gleich wie in Deutschland ueber einen Rechtsanwalt erfolgen.
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> Einige Veranstalter akzeptieren neben den Nepalesischen Gesetz, auch jene des Landes aus welchen der Kunde kommt. D.h. er verpflichtet sich in seinen eigenen AGB's, falls Vorteilhaftig fuer den Kunden, entsprechende Gesetz des Herkunftslandes oder in unsernen Fall auch das der EU anzuerkennen und die Botschaft als Mittler zu akzeptieren. Das heisst z.B. die Botschaft wird ausdruecklich als rechtlicher Vertreter anerkannt fuer den Streitfall (und damit eingebunden in den Prozess).
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> Einziger eventuelle Nachteil koennte der Kommunikationsweg sein, der eventuell laenger waere, was bei email/Skype etc. heutzutage keinen Unterschied mehr macht. Die deutsche Botschaft z.B. hat eine Liste von Rechtsanwaelten.
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> Vertragsbedingungen welche selbst den Nepalesischen Gesetz widersprechen, sind selbstverstaendlich auch in Nepal Gegenstandslos. Die Risikoerklaerung gegenueber den Veranstalter ist etwas anderes als jeglichen Anspruch des Kunden von vorneherein abzulehnen.
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> Grundsaetzlich ist zu sagen, das nepalesische Veranstalter durchaus Probleme bekommen, wenn Beschwerden richtig vorgetragen werden und begruendet sind. Gute Veranstalter, ob lokal oder nicht, haben keine Probleme mit einen vernuenftigen Kundenschutz.

> Uebrigens sind die allermeisten AGB's der grossen Internationalen Veranstalter so geschrieben, das der Veranstalter kaum Probleme mit den Kunden hat. Bei kleinen lokalen Veranstaltern gilt oftmals das diese selber kaum recht wissen, was Recht und Gesetz diesbezueglich wirklich ist.

> Jeder Verantsalter, ob lokal oder aus Deutschland, der sich verantwortlich um seine Kunden kuemmert, wird aber kaum je solche Probleme haben, um sich mit den Gesetz auseinanderzusetzen.
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> Ok, das ist nicht allzusehr dettailiert, aber ich hab hierfuer auch jetzt momentan nicht viel mehr Zeit.

> Navyo
> www.navyonepal.com
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> > Hallo Willy,
> > hallo Dieter
> > & sonstige Nepalfreunde,

> > ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, Klaus Toepfer habe neulich im Nepal-Board geschrieben, dass er im Oktober in Nepal unterwegs ist. Er wird dieses Posting daher vermutlich - jedenfalls im Moment - nicht lesen und folglich nicht beantworten koennen.

> > Natuerlich kann ich nicht fuer Klaus Toepfer oder fuer HIMATREK sprechen, versuche aber gerne zu erklaeren, wie sich die Situation verhaelt.

> > 1. Es gibt deutsche Reiseveranstalter (d.h., der Firmensitz ist in Deutschland), die Reisen (z.B. nach Nepal) anbieten. Diese Veranstalter fuehren ihre Reisen, die sie ihren Reisekunden anbieten, auf eigene Rechnung mit Gewinnkalkulation nach deutschem Reiserecht durch. Da sie im jeweiligen Reiseland (gemeint aussereuropaeaesch!) jedoch aus landesrechtlichen Gruenden selber oertlich keine Reisen durchfuehren koennen bzw. duerfen (Ausnahme Veranstalter, die an Joint Venture Unternehmen beteiligt sind), beauftragen sie vor Ort Agenturen, die als Erfuellungsgehilfen die laut Reisevertrag bestehenden Pflichten erfuellen. Die Rechtsverantwortung obligt vom Abschluss des Reisevertrages an bis zum Ende der Reise bei dem jeweiligen deutschen Veranstalter. Der Ansprechpartner fuer die Reisenden ist der Veranstalter bzw. stellvertretend der Tour Guide (falls es sich um eine Reise mit Tourguide handelt). Die Reisenden sind durch Abschluss des Reisevertrages gemaess den Vertragsbedingungen, die dem deutschen Reiserecht entsprechen muessen, ueber den Veranstalter reiseversichert.

> > Die Haftungsuebernahme fuer die Nichterfuellung oder mangelhafte Erfuellung von Reiseleistungen ist Bestandteil der Preiskalkulation und schlaegt sich auf den Reisepreis nieder. So gut, so streng, so sicher die reiserechtlichen Auflagen sind, so sehr schlaegt dies finanziell im Reisepreis zu Buche. Haftungsuebernahme zum Nulltarif gibt es nicht!

> > 2. Es gibt oertliche Veranstalter, die vor Ort Reisen oder Reisekomponenten (Hotels, Trekking, Rafting etc.) auf eigene Rechnung und in eigener rechtlicher Verantwortung veranstalten und diese den Reisekunden anbieten (direkt vor Ort oder via eigener Internetpraesenz). Vertrags- und Ansprechpartner fuer die Reisenden sind die Veranstalter (in Nepal meistens englischsprachig). Hier gilt natuerlich nicht das deutsche Reiserecht, sondern das nepalische. Nepal ist kein rechtsfreier Raum, d.h., bei Vertragsverletzungen koennen auch dort Rechtsansprueche geltend gemacht werden. Die Durchsetzung solcher Ansprueche kann allerdings schwierig sein und finanzielle Entschaedigungen fallen sicher deutlich geringer aus, als bei deutschen Reiseveranstaltern, sofern sie dann ueberhaupt erbracht werden oder erbracht werden koennen.
> > Ob ein genereller Haftungsausschluss seitens des Veranstalters dem nepalischen Reiserecht entspricht, vermag ich nicht zu beurteilen. Prinzipiell muss aber auch ein nepalischer Veranstalter die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfuellen. In Haftungsfragen sind Reisende bei einem nepalischen Veranstalter nicht besonders gut gestellt, dafuer ist der Preis fuer die Reiseleistung deutlich geringer, als bei einem deutschen Veranstalter. Es gibt neben weniger guten sehr wohl auch gute und sehr gute nepalische Veranstalter. Gradmesser sind die persoenlichen Empfehlungen von Reisenden.

> > Es waere vermessen, fuer einen nepalischen Reisepreis dem deutschen Reiserecht adaequate Haftungsleistungen zu erwarten.

> > 3. Es gibt nepalische Veranstalter bzw. Agenturen, die ausser ihrer Direktvermarktung ihre Angebote durch auslaendische Agenturen bzw. zusaetzlich durch auslaendische Agenturen anbieten. Die auslaendischen Agenturen bemuehen sich um eine Vermarktung im Ausland. Sie werben fuer diese Angebote, treten mit Reiseinteressenten in Kontakt, beschreiben und erlaeutern die Reiseangebote und vermitteln sie. Es handelt sich hierbei um Reisevermittlung auf Provisionsbasis. Da es sich um nepalische Veranstalter handelt, gilt nicht das deutsche sondern das nepalische Reiserecht (wie sollte es auch anders sein?!), wegen der Provisionen sind diese Reisepreise hoeher als in Nepal, aber gemessen an den Preisen deutscher Reiseveranstalter, immer noch durchaus attraktiv. Fuer Reiseinteressenten bedeutet dies, sie erhalten Angebote nepalischer Veranstalter zu Preisen, die in der Regel in Ordnung sind, haben aber zugleich hier in Deutschland einen Ansprechpartner, mit dem Sie sich auf deutsch verstaendigen und mit dem zahlreiche Fragen geklaert werden koennen. Wenn es sich um einen guten Reisevermittler handelt, bringt dieser noch viel persoenliches Know-how mit ein, durch dass die Reiseinteressenten profitieren koennen. Reisende werden oft sehr individuell und persoenlich betreut. Es werden Reisen fuer kleinste Gruppen oder sogar Einzelpersonen individuell zusammengestellt. Ein Angebot, das im Einzelfall sehr speziell sein kann und dass groessere Veranstalter gar nicht anbieten koennen, da sie weder das qualifizierte Beratungspersonal zur Verfuegung stellen koennen und weil es sich fuer sie, die vom Konzept her auf hoehere Quantitaeten ausgerichtet sind, ueberhaupt nicht lohnt.

> > Es gibt in Deutschland einige kleinere Reisevermittlungsagenturen, die Nepalreisen anbieten und ihr Geld durch gute Serviceleistungen verdienen; das hat nichts anruechiges - jedenfalls nicht bei den serioesen.

> > --

> > Was Klaus Toepfer bzw. HIMATREK anbetrifft, so handelt es sich um eine Kombination der 3. Kategorie. Herr Toepfer ist hier auf dem Nepalboard seit Jahren bekannt und geniest einen guten Ruf. Ich kenne ihn persoenlich. Er ist zuverlaessig, fuer Nepal immer wieder persoenlich engagiert und leistet gute Arbeit. Er uterstuetzt einige Nepalis und ist fast eine Art Adoptivvater. Auf der HIMATREK Website ist klar erkennbar, dass HIMATREK ein nepalisches Unternehmen mit nepalischem Geschaeftsfuehrer ist. Herr Toepfer vermittelt diese Reisen.

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> > Wem die geringeren Haftungsleistungen nepalischer Veranstalter nicht ausreichen, kann entsprechende Reiseversicherungen abschliessen und dadurch Risiken veringern oder sucht sich einen deutschen Veranstalter, bei dem er sich vielleicht besser aufgehoben fuehlt.
> > Jeder ist ja frei, fuer sich zu entscheiden.

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> > Zur Klarstellung: Ich unterhalte keinerlei Geschaeftsbeziehung zu Herrn Toepfer - ich kenne ihn lediglich und weiss, dass er in Ordnung ist (dass werden hier auf dem Board auch einige, die ihn kennen, bestaetigen koennen. Was mich anbetrifft, so betreibe ich einen Reise- und Sprachendienst, u.a. mit Spezialisierung 'Beratung u. Flugticketvermittlung fuer Nepalfluege', aber auch weltweit.

> > Ich hoffe, zur Aufklaerung beigetragen zu haben.

> > Mit herzlichem Gruss
> > Andreas Khanal

> > www.yakyeti.de

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> > Navyo Nepal versichert seine Mitarbeiter jedoch nicht den Kunden. Es ist ratsam sich entsprechend des Reisecharakters eine Reiseruecktrittskosten-, Gepaeck- und Unfallversicherung abzuschliessen die auch Aktivitaeten welche sie waehrend der Reise unternehmen, abdeckt. Bestimmte Aktivitaeten erfordern gesetzlich das entsprechende Versicherungen des Kunden vorhanden sind, dies wird von Navyo Nepal im Falle vermerkt und mitgeteilt.
Keine Adresse in Nepal angegeben, nur Telephon ? Was ist das fuer eine Agentur, die noch nicht einmal eine Adresse angibt. Ferner fehlen die Angaben der Ausbildung von Fuehrern (Bergfuehren ?) Agenturleiter Bergfuehrer oder nur so ? Wenn ich schon mich als Agentur im Internet praesentier, dann gehoert dieses dazu und nicht ein allgemeines bla,bla... Wir waren mal drei Freunde !...
At the time of poloniex api manual writing, the 24-hour volume of poloniex api manual Poloniex was 11,075 BTC, 1,887 ETH, 451 XMR, and 54,291,370 USDT. Also muss ich mich selber versichern ? Die Agentur stiehlt sich aus der Verantwortung. Normal ist man bei Abschluss einer Reise mitversichert ? oder ? Da kann ich gut ueber andere auslassen
Hans

Abgeschickt von am 11. Oktober 2008 um 12:02 Uhr.

Antwort zu: Re: Zum Thema Nepal-Reiseveranstalter u. Reisevermittler geschrieben von Navyo am 11. Oktober 2008 um 09:50 Uhr.


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