Ueberschreitung der maximalen Aufenthaltszeit nicht moeglich!


Liebe Maike,

Deine 'Gastfirma' ermoeglicht Dir kein Studentenvisum,
weil sie dies gar nicht kann! Um ein Studentenvisum zu erhalten, muestest Du Dich ja an der Universitaet Kathmandu einschreiben bzw. dort einen Platz erhalten und das ist ja ganz offensichtlich nicht der Fall.

Fuer Praktikanten sind generell Touristenvisa vorgesehen.
Das ist vollkommen korrekt und richtig so.

Wie Mahesh schon praegnant zum Ausgedruck gebracht hat,
sind im laufenden Kalenderjahr (christlicher Zeitrechnung!)
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Fruehestens ab 1. Januar des Folgejahres kann eine Wiedereinreise erfolgen. Das Visum ist zunaechst wieder fuer 60 Tage gueltig und kann bis maximal 150 Tage verlaengert werden.

Sollten bei Dir weitere Fragen bestehen (auch allgemeiner Art bezueglich Nepal), so kannst Du mich gerne anrufen.

Mit herzlichem Gruss
Andreas Khanal

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www.yakyeti.de
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> hallo,
> ich gehe naechstes fruehjahr fuer ein knappes halbes jahr als praktikantin nach nepal. meine gastfirma ermoeglicht mir kein visum fuer stundenten daher arbeite ich genau 5 monate dort. allerddings moechte ich anschliessend noch einige zeit in nepal reisen. zunaechst werde ich nach abschluss des praktikums nach indien reisen und moechte dann wieder einreisen. ist es moeglich dann (innerhalb eines jahres)wieder nach nepal einzureisen (ca. einen monat) oder sind diese 5 monate das maximum an erlaubten aufenthalt in einem jahr? wer weiss bescheid? liebe gruesse, namaste
> maike

Abgeschickt von am 09. Dezember 2006 um 11:01 Uhr.

Antwort zu: VISA geschrieben von maike am 08. Dezember 2006 um 20:10 Uhr.


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