Re: Visumsverl�ngerung |
Hallo Dax, Dein Einwand ist nicht ganz unbegruendet. Ich versuche es einmal zu verdeutlichen: Zuerst wird ein 60-Tage-Visum ausgestellt. Dieses Visum kann nach Ablauf im Immigration Office um weitere 2 Monate auf zunaechst 120 Tage Gesamtaufenthalt verlaengert werden. Sofern keine Gruende bestehen, die dagegen sprechen (z.B. wenn man mit den Gesetzen in Konflikt geraten ist), bekommt diese Verlaengerung praktisch jeder. Wer dann noch einmal verlaengern moechte, sollte dem Immigration Office gegenueber eine plausible Begruendung nennen koennen, warum die Verlaengerung gewuenscht wird. Diese Verlaengerung ist naemlich eine Ermessenssache! Diese Regelung gilt pro Kalenderjahr. D.h., wenn die ersten 150 Tage zum Jahresende ablaufen, kann man ab 1. Januar die gleiche Prozedur starten. Somit sind bis zu 300 Tage Aufenthalt moeglich. Wer Ende Mai seine 150 Tage voll hat, muss das Land verlassen und kann erst wieder im naechsten Kalenderjahr einreisen. -- Irgendwelche Garantien gibt es nicht! -- Viel Erfolg - es wird schon irgendwie klappen, Mit herzlichem Gruss --- Yak & Yeti ------
> das hab ich auch immer gedacht, aber anscheinend ist die Verl�ngerung nach 120 Tagn um weitere 30 "nur in Ausnahmef�llen" m�glich. Wei�t du da was Genaueres dr�ber? Oder wei�t du sicher, dass das nie ein Problem darstellt? > Vielen Dank, |
Abgeschickt von am 02. September 2005 um 17:48 Uhr.
Antwort zu: Re: Visumsverl�ngerung geschrieben von Dax am 02. September 2005 um 12:12 Uhr. |